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SSRQ ZH NF II/11 167-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig

Citation : SSRQ ZH NF II/11 167-1

Licence : CC BY-NC-SA

Auftrag zur Untersuchung, weshalb einige Anwohner vor dem Niederdorftor die Jurisdiktion der Obervögte nicht anerkennen wollen

1765 août 21.

Johann Heinrich Rahn, Hans Jakob Rahn, Hans Jakob Ulrich und Hans Konrad Vögelin, welche auf dem Glacis der Stadtbefestigung vor dem Niederdorftor wohnen, wollen die Jurisdiktion der Obervögte der Vier Wachten nicht anerkennen. Die Obervögte haben den Fall an den Zürcher Rat gewiesen, welcher Säckelmeister Heidegger, Zunftmeister Werdmüller, alt Landvogt Salomon Hirzel und Zunftmeister Nüscheler dazu abordnet, ihre Beweggründe in Erfahrung zu bringen und zu untersuchen, wie es sich mit den Häusern vor den anderen Stadttoren und in den anderen Obervogteien verhält und ob nicht zu der Zeit, als die Stadtbefestigung angelegt wurde, diesbezüglich eine Verordnung erlassen worden sei.

  • Cote : StAZH B II 930, S. 44-45
  • Date : 1765 août 21
  • Tradition : Eintrag
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 12.0 × 39.5
  • Langue : allemand

Die Kopie eines Schreibens, in dem Johann Heinrich RahnPersonne : , Hans Jakob RahnPersonne : , Hans Jakob UlrichPersonne : und Hans Konrad VögelinPersonne : ihre Position darlegen und erklären, dass sie der Stadt und nicht der Obervogtei Vier WachtenLieu : zugehörig seien, findet sich in StAZH A 149.1, Nr. 158. Fast zwei Jahre später, am 9. Mai 1767, entschied der RatOrganisation : schliesslich, dass sich die Jurisdiktion der Obervögte bis an die Schlagbäume vor den Stadttoren erstrecke und die Häuser auf dem Glacis der Stadtbefestigung und ihre Bewohner somit den Obervögten unterstellt seien (SSRQ ZH NF II/11, Nr. 171). Zur Stellung der Bewohner im Gebiet zwischen der neuen und der alten Stadtbefestigung hatte sich der ZürcherLieu : RatOrganisation : auch 1660 bereits geäussert (SSRQ ZH NF II/11, Nr. 122).

Texte édité

Mittwochs, den 21. augustiDate : 21.08.1765, presentibusÀ l’original : prtbs herren burgermeister LandoltPersonne : und beyde rätheOrganisation :

[...]Non-pertinence éditoriale

Über die weisung der herren obervögten in den IV WachtenLieu : , daß einiche herren und burgere von hier, so nächst außert der Niederdörffler-portenLieu : auf dem sogeheißenen [p. 45]Saut de page glacis der fortificationen wohn- und seßhafft sind, nammentlich herr Johann Heinrich Rahn jüngerPersonne : , herr Hans Jacob RahnPersonne : , herr Hans Jacob UͦlrichPersonne : , der walcher, und herr Hans Conrad VögelinPersonne : , auf das an sie beschehene ansinnen wegen abführ- und prästierung der den gemeinds genoßen und habitanten an der Unteren StraaßLieu : obligenden servituten die judicatur der herren obervögten nicht anerkennen wollen, ward von mngnhherrenAbréviation gutbefunden und einmüthig beliebet, daß herren sekelmeister HeideggerPersonne : , herren zunfftmeister WerdmüllerPersonne : , herren rathsherr und alt landvogt Salomon HirzelPersonne : und herren zunfftmeister NüschelerPersonne : oberkeitlich aufgetragen seyn solle, besagte herren und burgere über ihre dißfahls haben möchtende beweggründe und ursachen in mehrerem zuvernehmen unnd die sache des näheren zuuntersuchen, zumahlen, was es auch mit den burgershaüseren vor den anderen stadt porten und in anderen obervogteyen für eine dißfählige bewanndtnuß habe und ob nicht zur zeit der neü angelegten fortificationen eine hochoberkeitliche verordnung und disposition harüber gemachet worden, sich grundlich zu informieren und das sich ergebende wiederum an hohe behörde zuhinterbringen.