SSRQ ZH NF II/11 161-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 161-1
Licence : CC BY-NC-SA
Beschluss der Gemeinde Oberstrass, die bei Wahlen und Einbürgerungen üblichen Gemeindetrünke in Geld ablösen zu lassen
1752 janvier 10.
Description de la source
- Cote : StArZH VI.OS.A.5.:60
- Date : 1752 janvier 10 Tradition : Original (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.5 × 35.0
- Langue : allemand
Commentaires
Etwa sieben Monate nach dem vorliegenden Beschluss, am 18. August 1752, konnte die Gemeinde OberstrassLieu : Organisation : eine Juchart Reben von Rudolf JuckerPersonne : erwerben. Der Kaufpreis betrug 1100 Gulden, wobei die eine Hälfte sofort zu bezahlen war und die andere Hälfte in jährlichen Raten von mindestens 100 Gulden beglichen werden konnte (StArZH VI.OS.A.5.:62). Um die nötige Anzahlung von 550 Gulden leisten zu können, verkaufte die Gemeinde die 16 Ehrenbecher, die verschiedene Stadtbürger und Landleute zum Einzug gestiftet hatten (StArZH VI.OS.A.5.:61). Über die verbleibenden 550 Gulden stellte OberstrassOrganisation : an Martini (11. November) 1752 eine Schuldverpflichtung zugunsten von Rudolf JuckerPersonne : aus (StArZH VI.OS.A.5.:63).
Bereits am 29. Januar 1734 hatten die Obervögte die Einstellung unnötiger Gemeindetrünke verfügt, damit die Gemeinderechnung keine Defizite mehr aufweise (StArZH VI.OS.A.5.:52). Die Aufhebung von Gemeindetrünken zugunsten anderer Gemeindeaufgaben findet sich 1763 auch in FlunternLieu : (SSRQ ZH NF II/11 164-1, Art. 5).
Texte édité
Zu solchem end hin ist bey der wahl des geschwohrnen Salomons KüngenPersonne : der anfang gemachet worden. Und sind dieser zeit die fürgesezten einer ehrsammen gemeind an der Oberen StraßLieu : Organisation : :
Undervogt – HansÀ l’original : Hs Rudolf FrankPersonne :
SekelmeisterÀ l’original : Sekelmstr – HansÀ l’original : Hs Jacob RinderknechtPersonne :
Gschwornen – HansÀ l’original : Hs Conradt KüngPersonne :
Gschwornen – HansÀ l’original : Hs Jacob WildPersonne :
Gschwornen – Andreas KrautPersonne :
Gschwornen – Heinrich MallerPersonne :
Gschwornen – Heinrich KüngPersonne :
Gschwornen – Salomon KüngPersonne :
[p. 3]Saut de pageDen anfang oder das erste gelt zu dieserem verhoffentlichen nuzlichen werk hat geschossen und gelegt gschworner Salomon KüngPersonne : benantlichen 25 Unité monétaire : 25 florins .
Schreiber Johannes LindinnerPersonne : , schulmeisterÀ l’original : schulmstr
Résumé