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SSRQ ZH NF II/11 149-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich, Neue Folge, Zweiter Teil: Rechte der Landschaft, Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig

Citation : SSRQ ZH NF II/11 149-1

Licence : CC BY-NC-SA

Lehrvertrag eines angehenden Buchdruckers

1709 août 5.

David Gessner stellt dem angehenden Lehrling Johannes Weidler von Hottingen einen Lehrvertrag aus. Darin wird vereinbart, dass Weidler unter der Anleitung von Meister Heinrich Büntzli das Handwerk des Buchdrucks erlernt. Weiter sind die Dauer, der Lohn und die Anstellungsbedingungen festgehalten.

  • Cote : StAZH A 149.1, Nr. 133
  • Date : 1709 août 5
  • Tradition : Original (Einzelblatt)
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 21.5 × 34.5
  • Langue : allemand

Texte édité

Weilen Johannes WeidlerPersonne : von HottingenLieu : ihme fürgenommen, mit gottes hülff die lobliche buchtrukerey kunst zuerlehrnen, alß ist zwüschen endsvermeltem und ihm folgendes abgeredt und geschloßen worden:
Er sol zu seinem anführ gespann haben den mrAbréviation Heinrich BüntzliPersonne : , der ihne im setzen unterrichten wird. Er sol auf 6 jahrPériode : 6 années lang aufgedungen werden, jedoch mit dem versprechen, daß, wann er sich wola halten und unklagbar aufführen wird, man ihme das letste halb jahrPériode : 6 mois nachlaßen wird. Sein lehrzeit sol angehen vom 5ten augsten 1709Date : 05.08.1709 und sich enden mit dem 5ten augsten 1715Date : 05.08.1715 oder nach verhoffentlichem wolverhalten mit dem 5ten hornung 1715Date : 05.02.1715. Im ersten jahr sol er zur belohnung haben 20 Unité monétaire : 20 sous/sols , im anderen 25 Unité monétaire : 25 sous/sols , im dritten 30 Unité monétaire : 30 sous/sols , im vierten 1 guldenUnité monétaire : 1 florin , im fünften 1 Unité monétaire : 1 florin 5 Unité monétaire : 5 sous/sols , im letsten aber 1 Unité monétaire : 1 florin 10 Unité monétaire : 10 sous/sols .
Worzu ihme dann glük und segen wünschet und bescheint solches,

den 5ten augsten 1709Date : 05.08.1709
[Signature :] David GeßnerPersonne : 1

[fol. 1v]Saut de page

Annotations

  1. Suppression par biffage : t.
  1. David Gessner (1647-1729) führte bis zu seinem Tod die 1670 von ihm gegründete und nach ihm benannte Buchdruckerei in Zürich (HLS, Gessner; Bürger 1997, S. 54).