SSRQ ZH NF II/11 14-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, par Ariane Huber Hernández et Michael Nadig
Citation : SSRQ ZH NF II/11 14-1
Licence : CC BY-NC-SA
Ergänzung der Rechte des Klosters St. Blasien in seinem Hof in Oerlikon
1400.
Description de la source
- Cote : StAZH C II 6, Nr. 1097
- Date : 1400 Tradition : Aufzeichnung, Einzelblatt
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 19.0 × 27.0
- Langue : allemand
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Regest
- URStAZH, Bd. 3, Nr. 4424
Commentaires
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Das Pergamentblatt weist eine zeitgenössische Seitenzählung (S. 33 und 34) und Spuren einer Heftung am oberen und unteren linken Rand auf. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass das Blatt in späterer Zeit aus einem Konvolut herausgetrennt worden ist. Im gleichen Zug mag die Blattzählung auf der Rückseite (fol. 197) angebracht worden sein. Eine Foliierung von gleicher Hand ist auch am Kopf der älteren Hofrechte angebracht worden (fol. 197 bei SSRQ ZH NF II/11 4-1; fol. 159 bei StAZH C II 6, Nr. 1052 b).
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Diese Aufzeichnung ergänzt eine ältere Aufzeichnung der Rechte des Klosters St. BlasienOrganisation : im SchwarzwaldLieu : in seinem Hof in OerlikonLieu : (SSRQ ZH NF II/11 4-1).
Texte édité
Annotations
- Zu dieser Zeit lag das Hochgericht bei der Grafschaft KyburgLieu : (HLS, Oerlikon).↩
- Zum Amtmann des Klosters St. BlasienOrganisation : am StampfenbachLieu : vgl. SSRQ ZH NF II/11 4-1.↩
- Diese Pflicht der Bauernschaft zur Vorankündigung der Mähzeit ist auch in der späteren Offnung von OerlikonLieu : enthalten (SSRQ ZH NF II/11 48-1, Art. 7).↩
Résumé