SSRQ SG III/4 87-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 87-1
Licence : CC BY-NC-SA
Schultheiss und Rat der Stadt Luzern gewähren den Bürgern der Stadt Werdenberg die Errichtung einer Metzgerei
1489 juin 29.
Description de la source
- Cote : Burgerarchiv Grabs, U 1429-1
- Date : 1489 juin 29 (Montag vor St. Ulrich.) Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 32.5 × 18.0
- 1 sceau :
- LuzernOrganisation : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, endommagé
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : LAGL AG III.2424:007
- Ancienne cote : LAGL VIII. 268
- Date : 17 e s. Tradition : Abschrift (Doppelblatt, 2 Seiten beschrieben)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 20.5 × 32.5
- Langue : allemand
Commentaires
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Am 17. Mai 1595Date : 17.05.1595 bestätigen die RatsgesandtenTerme : von GlarusLieu : zusammen mit dem Landvogt von WerdenbergLieu : den Bürgern der Stadt WerdenbergLieu : ihr altes Privileg zum alleinigen Besitz einer Metzgerei. Das PrivilegTerme : ging in den letzten Jahren vergessen, wodurch dem Metzger grosser Schaden entstand. Die Bestätigung wird ergänzt mit folgenden Artikeln: Es sollten weder LandleuteTerme : noch HintersassenTerme : das Recht haben, eine Metzgerei einzurichten. Jeder WirtTerme : muss zur Bewirtung fremdTerme : er GästeTerme : das FleischTerme : vom MetzgerTerme : beziehen, ausser auf spezielle Erlaubnis des Landvogts. Sollte der Metzger aber das Volk nicht mit genug gutem Fleisch versorgen, wird er vom Landvogt bestraft (LAGL AG III.2424:010).
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Zum Privileg der Metzgerei vgl. auch das Urteil SSRQ SG III/4 155-1.
Texte édité
Wir, schultheis und ratt der statt LutzernOrganisation : , tuͤnd kund allermengklichem, das uff hut datum vor uns erschinnen sind der ersamen, unnser lieben und getruwen gemeiner burgerTerme : im stettliTerme : zuͦ WerdenbergLieu : Organisation : , batten uns fruntlich, gemeinen burgernTerme : zu vergonnen, ein megtzAinsi am stettli WerdenbergLieu : zuͦ machen und niemand witter noch verrer dehein metzgTerme : an das end zebuwenTerme : begunstigen.
Résumé
Schulheiss und Rat der Stadt Luzern erteilen den Bürgern der Stadt Werdenberg auf deren Bitte das Privileg, eine Metzgerei einzurichten. Es ist aber nur eine einzige Metzgerei erlaubt.
Der Aussteller siegelt.