SSRQ SG III/4 79-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 79-1
Licence : CC BY-NC-SA
Eid der Untertanen und Strafrechtsordnung der Grafschaft Werdenberg
1487 février 9.
Description de la source
- Cote : StALU URK 209/3021, fol. 9r–9v
- Date : 1487 février 9 (fritag nechst nach Dorathe) Tradition : Aufzeichnung, Heft (unpaginiert) mit Pergamentumschlag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 23.0 × 30.5
- Langue : allemand
Commentaires
Dieser EidTerme : der UntertanenTerme : mit den strafrechtlichen BestimmungenTerme : findet sich nach der Rechnung des ersten Luzerner Landvogts Ulrich FeissPersonne : vom 8. Februar 1487Date : 08.02.1487 im RechnungsbuchTerme : der Luzerner Landvögte (vgl. dazu SSRQ SG III/4 78-1). Wir datieren ihn gemäss dem Erstellungsdatum des Rechnungsbuchs auf den 9. Februar 1487Date : 09.02.1487. Erstmals ist hier eine Strafrechtsordnung für WerdenbergLieu : erhalten. Der inhaltliche Schwerpunkt der Regelungen liegt auf der FriedenssicherungTerme : (FriedensgebotTerme : , FriedbruchTerme : und AnzeigepflichtTerme : ) zur Einschränkung von Gewalt innerhalb der Grafschaft oder richtet sich gegen ReislaufTerme : und UnruhestiftungTerme : .
Texte édité
Variante alternative dans StALU URK 209/3021 : In die gravschafft WerdenbergLieu : gehoͤrendea1
Annotations
- Variante alternative dans StALU URK 209/3021 : In die gravschafft WerdenbergLieu : gehoͤrende.↩
- Omission dans SSRQ-SG-III_4-129-1, Art. 2.↩
- Variante alternative dans SSRQ-SG-III_4-129-1, Art. 3 : ampt unnd gepiet fachen oder füerenn.↩
- Correction par-dessus, remplace : e.↩
- Variante alternative dans StALU URK 209/3021 : lib ₰.↩
- Die Ergänzung ist aus dem Entwurf, der dem Heft beiliegt.↩
- Eine Busse von 15 Denar für Friedbruch ist viel zu gering. Es handelt sich deshalb um einen Fehler des Schreibers. Die Angabe in der Vorlage ist denn auch Pfund Denar.↩
- Hier ist wohl der Racheverzicht (=UrfehdeTerme : ) damit gemeint.↩
- Dieser Artikel ist in SSRQ SG III/4 129-1 nicht mehr enthalten.↩
- Dieser Artikel ist in SSRQ SG III/4 129-1 nicht mehr enthalten.↩
Résumé
Eid der Untertanen und Strafrechtsordnung der Grafschaft Werdenberg.