SSRQ SG III/4 72-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 72-1
Licence : CC BY-NC-SA
Schiedsspruch im Streit zwischen dem Grafen Johann Peter von Sax-Misox und den Bewohnern der Grafschaft Werdenberg betreffend die Huldigung
1483 juillet 6.
Description de la source
- Cote : StASZ HA.II.639
- Ancienne cote : StASZ Urk. 639
- Date : 1720 Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 33.0 × 21.0
- Langue : allemand
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Regesten
- Senn, Chronik, S. 97–98
Literatur
- Graber 2003, S. 70
URL
Présentation de la situation de tradition
- Cote : Burgerarchiv Grabs, U 0018
- Date : 1483 janvier 1 – juillet 6 (Undatiert, wahrscheinlich entstanden als Entwurf zum Schiedsspruch vom 6. Juli 1483 von Peter von Hewen und Heinz Vittler im Streit zwischen Johann Peter von Sax-Misox und den Bewohnern der Grafschaft Werdenberg.) Tradition : Entwurf (Doppelblatt)
- État de conservation : Wasserflecken
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
- Cote : LAGL AG III.2458:001a
- Ancienne cote : LAGL IX.
- Date : 18 e s. Tradition : Abschrift (Doppelblatt, 3 Seiten beschrieben)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 33.5
- Langue : allemand
- Cote : LAGL AG III.2458:001b
- Ancienne cote : LAGL IX.
- Date : 1719 Tradition : Abschrift (Doppelblatt, 2 Seiten beschrieben)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 22.5 × 33.5
- Langue : allemand
- Cote : LAGL AG III.2458:001c
- Ancienne cote : LAGL IX.232b
- Date : 1719 septembre 11 Tradition : Abschrift (Doppelblatt, 2 Seiten beschrieben)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 20.5 × 33.5
- Langue : allemand
- Cote : LAGL AG III.2458:001d
- Date : 1719 Tradition : Abschrift (Doppelblatt, 2 Seiten beschrieben)
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 33.0
- Langue : allemand
- Cote : StANW C 1025/6:173
- Date : 1720 Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
- Cote : StALU URK 207/2987
- Date : 1720 Tradition : Abschrift (Doppelblatt)
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
- Cote : StAZH A 247.8.1, Nr. 12 (unpaginiert, S. 7–8)
- Date : 1720 Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Langue : allemand
Commentaires
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Nach dem TodTerme : von Wilhelm VIII. von Montfort-TettnangPersonne : kommt 1483Date : 1483 die Grafschaft WerdenbergLieu : durch Heirat und Erbschaft in die Hände von Johann Peter von Sax-MisoxPersonne : . Die BewohnerschaftTerme : von Werdenberg verweigert ihm jedoch die HuldigungTerme : und es kommt zu diesem Schiedsspruch.
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Das Original des Schiedsspruchs ist nicht mehr erhalten. Bei dem undatierten Dokument im Burgerarchiv Grabs handelt es sich wahrscheinlich um einen Entwurf (Burgerarchiv Grabs U 0018). Die zahlreichen Kopien stammen mehrheitlich aus dem sogenannten Werdenberger LandhandelTerme : (1719–1725): 1719Date : 1719 verweigern die Einwohner von Werdenberg ihren Herren von GlarusOrganisation : den EidTerme : , weshalb der vorliegende Schiedsspruch von 1483Date : 1483 für Glarus eine wichtige Rolle spielt: Er beweist, dass der Huldigungseid ein althergebrachtes Recht des Herren von Werdenberg darstellt und somit ein natürliches Recht, d. h. ein universell gültiges Recht ist (zum Landhandel vgl. u.a. SSRQ SG III/4 216-1; Tschirky 2005, S. 60–100; Thürer 1991, S. 73–78).
Texte édité
Résumé
Schiedsspruch von Peter von Hewen, Freiherr von Hohentrins, und Heinz Vittler von Sax in einem Streit zwischen Graf Johann Peter von Sax-Misox und den Bewohnern der Grafschaft Werdenberg, die den Huldigungseid verweigern. Bei der Aussöhnung sind Graf Johann Peter von Sax-Misox persönlich sowie Hans Vittler, Jakob Schwegler, Jos Gillis von Werdenberg, Hans Steinheuel und Klaus Steinheuel, Hans Rüttner, Hans Gasenzer, Jörg Müntener, Ulrich Senn, Leonhard Rohrer, Ulrich Forrer, Paul Steurer, Klaus Lenherr, Ulrich Pfiffner und Hans Graf als Abgeordnete der Landschaft Werdenberg zugegen.
Die Bewohner müssen Johann Peter von Sax-Misox schwören und zwar jeder gemäss seinem bisherigen Stand: Ein Bürger als ein Bürger, ein Hintersasse als ein Hintersasse, ein freier Mann als ein freier Mann, ein Walser als ein Walser und ein Eigenmann als ein Leibeigener.
Die Leute von Griffensee, die gekauft wurden, sollen auch schwören.
In Streitigkeiten sollen die Parteien an einen Ort verwiesen werden, mit dem sie in einem Burgrecht oder einem Landrecht stehen.
Es siegeln im Original Freiherr Peter von Hewen und Heinz Vittler.