SSRQ SG III/4 47-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die
Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 47-1
Licence : CC BY-NC-SA
Margaretha von Rotenberg, die ohne Zustimmung ihrer Leibherren Stefan Schiner von Sax heiratete, verspricht, ihren Besitz nach Werdenberg zu versteuern
1450 février 23.
Description de la source
- Cote : LAGL AG III.2417:007
- Ancienne cote : LAGL 33
- Date : 1450 février 23 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 25.0 × 12.5
- 1 sceau :
- Klaus Vittler, Bürger von WerdenbergPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, bien conservé
- Langue : allemand
Commentaires
Das vorliegende Stück steht in engem Zusammenhang mit der LeibeigenschaftTerme : und den daraus resultierenden leibherrlichen Rechte auf die Person und ihren BesitzTerme : . Margaretha von RotenbergPersonne : geht als Leibeigene der Grafschaft WerdenbergLieu : eine ungenossameTerme : Ehe ein, d. h. sie heiratet einen Mann, der Leibeigener einer anderen Herrschaft ist. Sie versäumt es, die Bewilligung ihres LeibherrTerme : n einzuholen. Leibeigene müssen jedoch unter Androhung einer Strafe bei einer HeiratTerme : mit einer ungenossamen Person oder einem Herrschaftswechsel die Erlaubnis des Leibherrn einholen, damit keine Unklarheiten bei der leibherrlichen Rechtsabgrenzung entstehen sowie leibherrliche AbgabenTerme : und vermögensrechtliche Ansprüche (z. B. Todfall, Abgaben auf Güter) nicht geschmälert werden (vgl. dazu HRG, Bd. 2, S. 1761–1771). Um der StrafeTerme : zu entgehen, verpflichtet sich Margaretha, ihren Besitz weiterhin nach WerdenbergLieu : zu versteuern. Bei einem VerkaufTerme : ihrer Güter in Werdenberg hat sie diese vorher den SteuergenossenOrganisation : von Werdenberg anzubieten. In späterer Zeit fordert die Herrschaft bei einer ungenossamen Heirat oder bei Herrschaftswechsel eine Gebühr (AbzugTerme : ) (vgl. dazu z. B. SSRQ SG III/2.1, Nr. 154a).
Texte édité
Résumé
Margaretha von Rotenberg hat ohne Zustimmung ihrer Leibherren Stefan Schiner von Sax, der einer anderen Herrschaft angehört, geheiratet. Da sie einer Strafe entgangen ist, verpflichtet sie sich auf Anraten ihres Verwandten und Vogts Walter von Rotenberg, ihren Besitz künftig nach Werdenberg zu versteuern. Sie oder ihre Erben dürfen ihre Güter in Werdenberg nur an die Steuergenossen von Werdenberg verkaufen.
Für die Ausstellerin siegelt Klaus Vittler, Bürger von Werdenberg.