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SSRQ SG III/4 247-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud

Citation : SSRQ SG III/4 247-1

Licence : CC BY-NC-SA

Vertrag zwischen der Gemeinde Grabs und Uhrmachermeister Jost Kamm ab dem Kerenzerberg wegen der Reparatur der Grabser Kirchenuhr

ca. 1781 – 1794.

Der Arbeitsvertrag zwischen der Gemeinde Grabs und Uhrmachermeister Jost Kamm ab dem Kerenzerberg regelt die Renovation der Uhr der Kirche Grabs. Der Uhrmacher soll alles, was in schlechtem Zustand ist, ersetzen und die Uhr mit einem englischen Pendel versehen. Die Uhr soll ihm nach Walenstadt geliefert und von dort wieder abgeholt werden. Für seine Arbeit erhält er 8 Dublonen und einen Kronentaler; sind die alten Zeiger noch brauchbar, sollen ihm pro Zeiger je 1 Kronentaler abgezogen werden. Nach einem Jahr soll ihm der Lohn samt Zins bezahlt werden. Falls die Gemeinde jedoch eine neue Uhr haben möchte, wird folgendes vereinbart: Für eine neue Uhr gleicher Grösse mit zwei Zeigern, einem englischen Pendel mit Gewicht, Seilen etc. will er nebst der alten Uhr 25.5 Dublonen und ein Trinkgeld. Maler-, Maurer- und Zimmerarbeiten bezahlt die Gemeinde.

Unterschriften: Othmar Hilty, Ammann, und Jost Kamm

  • Cote : OGA Grabs O 0001
  • Date : ca. 1781 – 1794 (Undatiert.)
  • Tradition : Original (Doppelblatt)
  • Support d’écriture : Papier
  • Dimensions l × h (cm) : 21.0 × 35.0
  • Langue : allemand

  1. Der VertragTerme : zwischen der Gemeinde GrabsOrganisation : und dem UhrmacherTerme : Jost KammPersonne : ist nicht datiert. Er muss etwa zwischen 1781Date : 1781 und 1794Date : 1794 entstanden sein. Die Datierung beruht auf der Unterschrift von Ammann Othmar HiltyPersonne : , der in den Quellen ab 1781 bis zu seinem Tod 1794 als LandammannTerme : von WerdenbergLieu : belegt ist.

  2. VerträgeTerme : zum BauTerme : von BrückenTerme : , StrassenTerme : oder GebäudenTerme : , zur Herstellung von KirchenuhrenTerme : , -glockenTerme : oder AltärenTerme : usw. konnten für WerdenbergLieu : nur wenige gefunden werden, so ist z. B. der Vertrag für Reparaturen an KircheTerme : und PfarrhausTerme : in SalezLieu : von 1768 einer der wenigen erhaltenen Verträge (StASG AA 2 A 12-4-6 mit einem Verzeichnis über die Reparaturen StASG AA 2 A 12-4-9). Häufiger sind RechnungenTerme : über die Bau- oder ReparaturkostenTerme : bzw. LöhneTerme : zu den ausgeführten Arbeiten, so z. B. StASG AA 2 A 13-5-3 (Büchelhaus, Haus und Hofstatt am BüchelLieu : [Lehen]); StASG AA 3 A 09-3 (KornhausTerme : in WerdenbergLieu : ); StASG AA 2 A 12-3-14 (TurmTerme : und KircheTerme : in SevelenLieu : ); LAGL AG III.2437:009 (StallTerme : in GrabsLieu : ); LAGL AG III.2402:122 (PfarrhausTerme : in BuchsLieu : ); LAGL AG III.2402:042 und LAGL AG III.2402:096 (PfründhausTerme : in SevelenLieu : ); LAGL AG III.2402:094 (PfründhausTerme : in BuchsLieu : ); EKGA Salez 32.01.51, Bauwirtschaft, 26.07.1783 (Pfründstall in SalezLieu : ) oder LAGL AG III.2402:084 (PfründhausTerme : in GrabsLieu : ).

Texte édité


Getroffener accordTerme : entzwüschend denen herren vorgsezten einer ehrsammen gemeind GrabsOrganisation : und mr meister Jost
Kamm
Personne :
ab KerenzenLieu : betreffend die kirchenuhrTerme : zu GrabsLieu : ,
auf ratification und gutheißen der ehrsammen gemeind.

1. Verspricht ermelter KammPersonne : , die alte uhrTerme : in behörigen und
guten stand zu stellen und was nit so gut als neüw, alles
neüw zu machen.

2. Verspricht er die uhrTerme : mit einem EnglischenLieu : perpendickelTerme : zu versechen, welches die haubtsach und das haubtwesen der uhr
ausmacht.

3. Solle die uhrTerme : ihme franco WallenstattLieu : gestellet und wieder
von dort abgehohlt werden und solle ihme vor müh und arbeit
belohnungTerme : gegeben werden 8 schiltlidublonenUnité monétaire : 8 Doublons und ein kronenthalerUnité monétaire : 1 kronentaler .

4. So die alte zeigerTerme : noch brauchbar und gut sind, sollen vom
accord von jedem 1 kronenthalerUnité monétaire : 1 kronentaler abgezogen werden.

5. Verspricht er ein jahr langPériode : 1 année gut zu stehen und wann die uhrTerme : dann
probhältigTerme : , so soll ihm die belohnungTerme : sammt dem zins ausgerichtet und bezahlt werden.

6. Überlaße er der gemeindTerme : , wann die uhr in probhältigem
stand ist, ein trinckgeltTerme : .

Wann aber die ehrsamme gemeind eine neüe uhrTerme : haben
wollte, ist folgendes verdingTerme : getroffen worden:

Vor eine neüe uhr von der gleichen größe wie die alte,
mit 2 zeigernTerme : , einem EnglischenLieu : perpendickelTerme : mit gewichtTerme : ,
seilerenTerme : und was die uhr erforderet, fordert er über
die alte uhr 25½ schiltlidublonenUnité monétaire : 25.5 Doublons und ein überlaßenes [fol. 1v]Saut de page
trinckgeltTerme : , verspricht ein jahrPériode : 1 année darvor gutzustehen und wann
sie in gutem, probhältigemTerme : stand, solle ihme die belohnungTerme :
sammt zins bezahlt, auch die uhr auf der gemeind kosten
von WallenstattLieu : abgeholt werden.
MahlerTerme : , maurerTerme : und zimmerarbeitTerme : solle die gemeind
bezahlen.

[Signature :] aOthmar
Hilty
Personne :
, ammanTerme :

[Signature :] bIch, alß uhrmacherTerme : , will
diß, mein versprechen, wie
oben bemelt, in treüen halten,
Jost KammPersonne :
[Note dorsale au verso par une main du XVIIIe siècle :]
Getroffener accordTerme :
wegen der kirchenuhrTerme :
zu GrabsLieu :
|Saut de page
[Note d’archives au verso :]
107

Annotations

  1. Changement de main : .
  2. Changement de main : .