SSRQ SG III/4 223-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 223-1
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Protokoll über die Besetzung der Chorstühle in der Kirche Salez
1741 mai 31 – 1804 août 5.
Description de la source
- Cote : EKGA Salez 32.01.45, Wohlfahrt, 31.05.1741, fol. 1r–3r
- Date : 1741 mai 31 – 1804 août 5 Tradition : Aufzeichnung, Heft (7 Doppelblätter) mit Umschlag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 17.0 × 21.5
- Langue : allemand
Commentaires
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Das ProtokollTerme : über die VerleihungTerme : der Kirchenstühle in der Kirche SalezLieu : wird aufgrund einer neuen OrdnungTerme : vom 31. Mai 1741Date : 31.05.1741 erstellt, deren Inhalt hier nicht detailliert wiedergegeben ist (vgl. dazu Fussnote 2). Die Verleihung zeigt deutlich die RangordnungTerme : innerhalb einer HerrschaftTerme : und KirchgenossenschaftTerme : . Gewisse eingebaute Stühle gehören dem LandvogtTerme : , seinem Reitknecht und seinen Gästen. Die Stühle bei der Kanzel sind dem PfarrhausTerme : vorbehalten. Die ersten Stühle Nr. 1 bis 4, die verliehen werden, gehören den AmtleutenTerme : der Herrschaft; der erste dem LandammannTerme : , falls dieser aus SalezLieu : oder HaagLieu : kommt. Bei seinem TodTerme : rückt der RichterTerme : vom 2. Stuhl nach. Auf dessen Stuhl rückt dann der Richter von Nr. 3 vor usw. Die weiteren Verleihungen der Stühle zeigen, dass diese vielfach vom VaterTerme : auf den SohnTerme : vererbt werden. Will jemand den Stuhl nicht übernehmen, kann er ihn zurückgeben. Auf den meisten Stühlen sitzen Richter, doch die Stühle Nr. 12 und 13 sind den SchulmeisternTerme : von HaagLieu : und SalezLieu : vorbehalten.
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Aufgrund der neuen Regierungsform wird die alte Ordnung von 1741 am 5. August 1804Date : 05.08.1804 angepasst: Wegen der freien Chorstühle wird im PfarrhausTerme : eine VersammlungTerme : abgehalten. Das Recht, die StühleTerme : zu verleihen, geht nicht mehr von der Kirche bzw. dem PfarrerTerme : aus, sondern wird in die Hände der GemeindeTerme : gelegt. Neu werden die Stühle nicht mehr nach dem Ansehen der Person, sondern nach dem LosTerme : vergeben. Auch die ehemaligen Landvogtstühle gehören der Gemeinde und werden verlost. Die ersten drei Reihen hinter den eingebauten Stühlen sind den VorgesetztenTerme : und RichternTerme : vorbehalten. Die Stühle der HaagerOrganisation : sollen ihnen verbleiben und im Pfarrhaus unter Aufsicht des Pfarrers verliehen werden. Der Erlös kommt dem Gemeindesäckel von HaagLieu : und dem ArmengutTerme : von SalezLieu : zu. Im Übrigen bleibt es bei der Erkenntnis von 1741Date : 1741.
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Im Verwaltungshandbuch (um 1755) von Landvogt Johannes UlrichPersonne : werden die Ansprüche eines Landvogts auf bestimmte StühleTerme : in den drei KirchenTerme : SaxLieu : , SennwaldLieu : und SalezLieu : beschrieben: Danach besitzt der Landvogt in allen Kirchen zwei eingebaute Stühle, neben ihm hat der Reitknecht einen Stuhl. Die EhefrauTerme : von Johannes UlrichPersonne : und seine TöchterTerme : sitzen auf der vordersten, eingebauten Kirchenbank. In der SaxerLieu : Kirche hat auch das Haus SaxLieu : Ansprüche auf bestimmte Stühle (StASG AA 2 B 006, S. 114–116; zum Handbuch allgemein vgl. den Kommentar in SSRQ SG III/4 234-1). Als 1754Date : 1754 der neu gewählte LandammannTerme : aus Sax stammt, müssen die RichterTerme : von Sax und FrümsenLieu : einen Stuhl zurückweichen, damit dem Amt und Stand des neuen Landammanns das erforderliche Ansehen gewährt wird. Nach seinem Tod dürfen sie zur alten Stuhlordnung zurückkehren (OGA Sax 18.07.1754).
Texte édité
Protocoll
von
den chor-stühlenTerme :
in der kirchenTerme : zu SallezLieu : ,
angefangen
von
Caspar
ThommannPersonne : ,
pfrpfarrerTerme : ,
anno 1741Date : 01.01.1741 – 31.12.1741
veranlaaset durch die veränderung der
regierungTerme : , seite 23Ajout au-dessous de la ligne par une autre main–a.1
Laut dem VIII.ten articul, der den 31. maii anno 1741Date : 31.05.1741 von
dem stillstandTerme : der kirchen SallezLieu : aufgerichteten und von
hhrn ldvogtherrn landvogt Joh Heinrich UlrichPersonne : gesigleten verordnungTerme : und
erkantnus wegen den kirchen-stühlenTerme : im chorTerme : SallezLieu : ,2
wird dißes protocoll von mir, pfrpfarrerTerme : Caspar ThommanPersonne : ,
angehebt und zwaren:
A: Zu dem schloßTerme : ForstegkLieu : gehören
1. die zwei eingemachteTerme : stühlTerme :
2. der voraußen auf der rechten hand für den reitknechtTerme :
3. die zwei nächst folgende auf der lingken seiten an der
wandTerme : für die haußgenoßenTerme : oder sonst auch andere
ehren-gästTerme : .
B: Zu dem pfarrhaußTerme : gehören 2 stühlTerme : , namlich der unter
der canzelTerme : und der nächste bei der canzel-stägenTerme : .
NBAbréviation: Copia eines scheinsTerme : , der den besizerenTerme : der kirchen-stühlenTerme :
gegeben worden:
Krafft der den 31. mai anno 1741Date : 31.05.1741 gemachten verordnung ist
von mir, unts undterschribnem, dem N NAbréviation der stuhlTerme : im
chorTerme : der kirchen SallezLieu : an der wandTerme : (hinder dem tauffsteinTerme : ) mit No xx bezeichnet auf bezahlung von 1 Unité monétaire : 1 florin 30 xrUnité monétaire : 30 kreuzer verlichenTerme : worden mit dem recht, daß er denselben für sein
persohn lebenslänglich besizen möge. Nach seinem todTerme : solle
der stuhlTerme : widerum der kirchenTerme : verfallen sein und der selbige dannzumahl wider verliehen werden, wie die anfangs
verdeütete verordnung und erkantnus vermag.
dieChangement de langue : latin .. xxxAinsi
anno 1741Date : 01.01.1741 – 31.12.1741,
bescheint
N NAbréviation,
pfrpfarrerTerme : .
No 1. Ein amtsmann stuhlTerme : wurde dieChangement de langue : latin 31. maii 1741Date : 31.05.1741 gegeben
dem landammanTerme : Ulrich RhynerPersonne : zu SallezLieu : .
Nach seinem absterbenTerme : , dieChangement de langue : latin 21. junii 1741Date : 21.06.1741, ruhte
in dißen stuhl der richterTerme : Hanß HagmannPersonne : in HaagLieu : .
HaagLieu : , dieChangement de langue : latin 1. 9bris 1743Date : 01.11.1743, ruhte in dißem stuhl der richter
Jacob BergerPersonne : zu SallezLieu : .
(genant reitknechtTerme : ), bekamme durch das loosTerme :
Christian BeglingerPersonne : , Conrad BeglingersPersonne :
sohn von SalezLieu : , um 1 Unité monétaire : 1 florin 30 xUnité monétaire : 30 kreuzer .
richterTerme : Hanß HagmannPersonne : im HaagLieu : .
DieChangement de langue : latin 21. junii 1741Date : 21.06.1741 ruhte in dißem stuhlTerme : der richter Jacob BergerPersonne : zu SallezLieu : .
DieChangement de langue : latin 1. 9bris 1743Date : 01.11.1743 ruhte in dißen stuhl der richter Ulrich
EgliPersonne : im HaagLieu : .
obigen stuhlTerme : bekamme durch das loosTerme :
Jacob TinnerPersonne : , richterTerme : TinnersPersonne : e sohn im
wirtshaußTerme : , um 2 Unité monétaire : 2 florins , das geld ist nach
inhalt der alten erkantnus verheilt worden.Ajout au-dessous de la ligne par une autre main–c
dem richterTerme : Jacob BergerPersonne : zu SallezLieu : .
DieChangement de langue : latin 21. junii 1741Date : 21.06.1741 ruhte in dißen stuhl der richter
Ulrich EgliPersonne : im HaagLieu : .
DieChangement de langue : latin 1. 9bris 1743Date : 01.11.1743 ruhte in dißen stuhl der richter
Andreas RychPersonne : zu SallezLieu : .
Johannes UlrichPersonne : dieChangement de langue : latin 6. julii anno 1746Date : 06.07.1746 seiner richter stellTerme :
entseztTerme : worden, so rukte in dißen stuhl der richter Adam
EnglerPersonne : im HaagLieu : .
f–Den 5. augsten 1804Date : 05.08.1804
obigen 03 stuhlTerme : bekamme durch das looßTerme :
alt wuhrmeisterTerme : Hans BeglingerPersonne : um
2 Unité monétaire : 2 florins , 20zig bazenUnité monétaire : 20 batz/bache an den gemeindsseckelmeisterTerme : ,
10 bazenUnité monétaire : 10 batz/bache an den allmoosenpflegerTerme : Ajout au-dessous de la ligne par une autre main–f. [...]Non-pertinence éditoriale4
Annotations
- Ajout au-dessous de la ligne par une autre main.↩
- Ajout au-dessous de la ligne par une autre main.↩
- Ajout au-dessous de la ligne par une autre main.↩
- Suppression : ma.↩
- Suppression : im.↩
- Ajout au-dessous de la ligne par une autre main.↩
- Die Nachträge stammen von Pfarrer Markus FreulerPersonne : aus dem Jahr 1804.↩
- Der genaue Inhalt der Ordnung wird hier nicht detailliert wiedergegeben. Aus dem Verwaltungshandbuch (um 1755) von Landvogt Johannes UlrichPersonne : , der auf die gleiche Ordnung Bezug nimmt, erfährt man, dass abgemacht wurde, dass, wenn in dieser Kirche neben den vier Richtern noch ein anderer Amtmann von SalezLieu : komme, der Landvogt einen von den zwei Stühlen links neben seinen beiden eingebauten Stühlen zur Verleihung zur Verfügung stellt (StASG AA 2 B 006, S. 116). Die Änderung wurde wegen der Wahl von Ulrich RhynerPersonne : von SalezLieu : zum Landammann nötig.↩
- Es ist unklar, was diese Null bedeutet.↩
- Die folgenden Seiten enthalten die weiteren Verleihungen der nummerierten Stühle von Nr. 4 bis Nr. 17 in ähnlichem Wortlaut sowie eine Erneuerung der alten Ordnung von 1741, die 1804 in einigen Punkten den neuen politischen Verhältnissen angepasst wird (vgl. Kommentar).↩
Résumé
Protokoll über die verliehenen Kirchenstühle im Chor der Kirche Salez laut Erkenntnis vom 31. Mai 1741: Die zwei eingebauten Stühle gehören zum Schloss Forstegg, der Stuhl rechts davon dem Reitknecht. Die beiden Stühle links an der Wand sind für die Hausgenossen des Schlosses oder Ehrengäste reserviert. Die zwei Stühle bei der Kanzel gehören zum Pfarrhaus. Die restlichen Stühle werden für einen Gulden 30 Kreuzer gegen einen Schein verliehen. Stirbt ein Besitzer, fällt der Stuhl an die Kirche zurück und wird neu verliehen. Es folgen die 17 nummerierten Stühle und ihre Besitzer.