Wir,
landtaman, räthOrganisation : unnd
gemeine landtleüth deß landts
GlarußOrganisation : ,
evangelischer religionTerme : ,
thund khundt und bekennend offenbar hiemit, daß auff heütigen tag
seines datums, alls wir zu
SchwandenLieu : bey einandern versampt geweßen, vor unß
kommen und erschinen sind die fromen, ersamen
landtshauptmanTerme :
Ullrich TischhußerPersonne : ,
landtsfendrichTerme :
Johann TischhußerPersonne : unnd
Anderes TischhußerPersonne : , von unßer lieben und
gethreüwen von
WerdenbergLieu : , unnd
habend unß inn namen gmeiner, unßerer underthonnen daselbst inn
underthenigkeit mit bezimender bescheidenheit fürbringen und zu
erkennen geben laßen, wie daß die beiden
empterTerme : ,
landtschriberTerme : und
landtweibelTerme : , noch bey mans gedenckhen von
personnen zu
WerdenbergLieu : versechen
worden. Do aber da habend wir von hier, uß unßerm landt, leüth zu
sollchen diensten verordnet. Mehr seigend sollches bekandtermaßen
empterTerme : , die nit großen
inn komensTerme : und daß wellcher nit andere
mitel habe, keiner sich darbey mit seiner haußhaltung uß
bringen möge. Unnd wil
mynLecture incertainea sy auch mit hin leüth
hettend, die lust hettend, sollche
dienstTerme : zu
verweßenTerme : , die dann von den
gnaden gottes mit hüpschem zeitlichen vermögen verfasst seigend, ja,
wann sy die gnad und vätterlichen gunst erhalten möchten, daß sollche
bevelch wir durch personnen zu
WerdenbergLieu : verrichten ließind, sey die
jugetTerme : desto besser und mehr
schuollenTerme :
wurden.
Die wil und aber eintzig und allein uff dißmahlen durch göttliches
hinscheiden landtschriber Hannß
BüöllersPersonne : daß landtschriber
amptTerme : ledig worden, alls were inn nammen gmeiner underthonnen
da selbsten ihr instendig, gantz underthenig, fleißig und
fründtliches ersuechen und pitten an unß, wir woltend sollches landtschriber amptTerme : durch ein
person uß ihnnen verwalten [fol. 1v]Saut de page
laßen, jedoch mit sollcher bscheidenheit, daß allwegen alle und
eines jeden jars besonders, wellcher sollchen dienst begert, vor unß an
offner landtsgmeindTerme :
darumb bitten, und wir alls dann einer darzu erwellenTerme : sollen und mögen nach unßerm beliben.
Und wann sich der ein oder ander, wellchem dißer dienst gegeben
wurde, ohnnthreüw, ohnngflißen, ohnnghorsam und ohnn bescheidenlich
halten tett, wir jederzeit nach unßerm wilen einen sollchen entsetzenTerme : und einen andern ernennen mögen, der unß dafür tugenlicher und besser bedunkhte.
Dann daß landtweibel amptTerme : belangende, begehrend sey selbiges auff diß mahlen nit, sittenmahlen
der landtweibelTerme :
Melchior TschudiPersonne : noch inn leben
bey gueter gsundheit seige und selbigen wohl abwarte.
Whorauff wir unnß erkent, die wil bricht inn gelangt, daß nach ihrem
fürgeben sollche bevelch durch
personnenEndommagé par déchirureb uß ihnnen, den underthonnen, vor vil jahren
verEndommagé par déchirurecwaltet worden, daß daß
landtschriber amptTerme : widerumb durch einen
ehrlichen man zu
WerdenbergLieu :
für baßTerme : mit beschribner bescheidenheit
unnd nach volgendem vorbhalt solle versechen werden.
Namlichen, daß wellcher solches
dienstsTerme :
begere, der solle, wie in gfüert,
alle jarr Durée répétée : 1 année
jerlichDurée répétée : 1 année
vor unnß darumb bitten und anhalten und fahls deß ein ald andern
jars mehr alls einer von ihnnen betten dette, soll unß befry stohn,
einer darauß nach unßerm beliben zu
erwellenTerme : . Und fahls einer inn solchem
amptTerme : ohnntreüw, ohnngflißen und ohnn ghorsam
were, unß fry stohn soll, einen sollchen
abzusetzenTerme : und einem andern dißen bevelch zu geben.
Hierauff mehrgemelter Anders [fol. 2r]Saut de page
TischhußerPersonne : , alls der seit absterben landtschreiberTerme :
BüöllersPersonne :
seeligÀ l’original : see
dißern dienst verwesen, mit deme unßer landtvogt daselbsten zu
friden und nit allein vermögens tregt, sondern ihnne rüempt und unß
recomendiertTerme : hatt, umb dißern dienst
unß ersuecht und gebetten, mit an hangendem erbietten, sich für baßTerme : gflißen, erbar, threüw, ghorsam und
redlich innzu stellen, alls habend wir ihnnen inn ansechen
seines wohl verhaltens, uff beschribne vorbhelt, zu einem künfftigen
landtschriber für die graffschafft WerdenbergLieu :
erweltTerme : unnd angenommen, inn hoffnnung, er
seinem anerbietten nach sich betragen werde, whorzu dann
wir ihme gottes gnad und segen wünschend.
Und deß alles zu wahrem unnd vestem urkhundt, habend wir unßers
landts seccret innsigel truckhen laßen inn dißen brieff, der geben,
sontags, den 25.ten apprilis, im jarr, alls
man zalt sechszechen hundert und zwey unnd viertzigeDate : 25.04.1642.
Résumé
Vor Landammann, Räte und Landleute des evangelischen Standes Glarus beklagen sich Landeshauptmann Ulrich Tischhauser, Landesfähnrich Johann Tischhauser und Andreas Tischhauser aus Werdenberg, dass die Ämter eines Landschreibers und Landweibels bisher von Werdenbergern, nun aber von Glarner Landsleuten besetzt werden und bitten, dass die Nachfolge des verstorbenen Landschreibers Hans Bühler ein Werdenberger antreten könne. Da der Landweibel Melchior Tschudi noch bei guter Gesundheit ist, wollen die Werdenberger Gesandten das Landweibelamt nicht neu besetzen. Der Bitte wird unter der Voraussetzung, dass der Landschreiber der Landsgemeinde alljährlich vorgestellt werden müsse, entsprochen. Unter dieser Voraussetzung kann Andreas Tischhauser das Landschreiberamt übernehmen