SSRQ SG III/4 117-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, par Sibylle Malamud
Citation : SSRQ SG III/4 117-1
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Schiedsspruch zwischen der Herrschaft Hohensax-Gams und der Landvogtei Werdenberg über die Grenze und die Fischereirechte in der Simmi
1538 septembre 30.
Description de la source
- Cote : StASG AA 3 U 10
- Date : 1538 septembre 30 (mentags nach sanct Mychels tag) Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 57.0 × 30.0 (Plica : 9.5 cm)
- 2 sceaux :
- SchwyzOrganisation : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, bien conservé
- GlarusOrganisation : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, bien conservé
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : StASZ HA.II.997
- Date : 1538 septembre 30 (menntags nach sannt Mychelstag) Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 62.0 × 29.0 (Plica : 10.0 cm)
- 2 sceaux :
- SchwyzOrganisation : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, bien conservé
- GlarusOrganisation : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, bien conservé
- Langue : allemand
Commentaires
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Vor dieser Schlichtung wird eine KundschaftTerme : aufgenommen um die FischereirechteTerme : in der SimmiLieu : und die LandesgrenzenTerme : . Dabei wird zusätzlich der Grenzpunkt zwischen den drei Herrschaften WerdenbergLieu : , Hohensax-GamsLieu : und Sax-ForsteggLieu : erwähnt: Es wird ausgesagt, «das die drü gricht by der Zapfend MülyLieu : zesamenn stossind und seit, dz die Zapfend Müly gestanden syg hinder der BlutloßeLieu : » (StASZ HA.IV.404, Nr. 2, S. 3). Die Zapfenmüli wird bereits am 16. August 1329Date : 13.08.1329 zur Grenze zwischen dem ToggenburgLieu : und den saxischen Besitzungen, denn Ulrich StephanPersonne : und Ulrich Branthoch von Sax-HohensaxPersonne : verkaufen alle ihre toggenburgischen Besitzungen («alles daz wir hatton entzwischan der Zaphenden MúliLieu : und StarkensteinLieu : ») mit Ausnahme der Alp TeselLieu : an die Grafen Friedrich V.Personne : und Diethelm V. von ToggenburgPersonne : (StiASG CC.2.B.4). Zu den Grenzen zwischen Werdenberg und Gams vgl. auch SSRQ SG III/4 91-1.
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Die Grenzen zwischen Werdenberg und Hohensax-Gams werden erst wieder 1724Date : 1724 erneuert, weil der 1538Date : 1538 gesetzte Grenzstein auf dem Bord der Simmi ausserhalb des Hages von dem BachTerme : weggeschwemmt wurde. Neues Grenzzeichen wird ein NussbaumTerme : bei der Simmi mit einer beidseitigen Hintermarch (vgl. dazu OGA Grabs O 1722-1; LAGL AG III.2419:004; AG III.2419:005; AG III.2419:021; AG III.2419:023; AG III.2419:024; AG III.2426:004; AG III.2426:005; StASG AA 3 A 02-2; OGA Gams Nr. 146b).
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1765Date : 1765 wird der als Grenze bestimmte Nussbaum wegen ÜberschwemmungenTerme : der Simmi weggerissen und die Grenzen werden neu bestimmt: «1. Nimbt diese marchung ihren anfang by dem BätzlybadLieu : in das Simmy TobelLieu : und durch das tobelTerme : beständig hinaus bis 2. in die SimyLieu : zwischen Adrian FetschenPersonne : guth, SimystaudenLieu : genanth, und Anthonny SchertersPersonne : guth, wo die haubtmarchTerme : vom stromTerme : volkomen versenkt.» Es werden weitere Grenzsteine gesetzt und beschrieben (OGA Grabs O 1765-1).
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1783Date : 1783 wird nochmals eine Grenzbereinigung durchgeführt: Der Werdenberger Landvogt Konrad BlumerPersonne : und Joseph Anton von TschudiPersonne : , Landvogt im Gaster, legen nach einem gemeinsamen AugenscheinTerme : den neuen Marchenbrief für die Grenze zwischen Werdenberg und Gams vor, nachdem seit 1765Date : 1765 keine Grenzerneuerung mehr vorgenommen und durch die Simmi mehrere Haupt- und Hintermarchen zerstört worden sind. Die Urkunde beschreibt die Grenze vom BätzlibadLieu : der Simmi entlang bis zum RinderhaagLieu : beim BuchsergrabenLieu : (LAGL AG III.2419:016; zu dieser Grenzbereinigung vgl. auch LAGL AG III.2419:014; AG III.2419:015; AG III.2419:033; AG III.2419:034; AG III.2468:002, Art. 1; StASG AA 3 A 02-4; StASZ HA.IV.405, o. Nr. (16.05.1783); OGA Grabs O 1783-1).
Texte édité
Annotations
- Die Familie Füress ist ein heute ausgestorbenes Geschlecht, das in Schwyz nur selten in Erscheinung tritt (für den Hinweis danke ich Oliver Landolt).↩
- Im Grenzbrief von 1496 (SSRQ SG III/4 91-1) wird Heinrich Scherers Haus als Grenze genannt. Wahrscheinlich bezieht sich Heinrich Scherers FeldLieu : auf den ehemaligen Besitzer des Hauses. Hans SchererPersonne : ist wohl ein Nachfahre von Heinrich SchererPersonne : .↩
Résumé
Ulrich Gubser, alt Vogt im Gaster, Georg Füress, Vogt von Uznach, beide von Schwyz, sowie Dionys Bussi, alt Landammann, und Paulus Schuler, alt Vogt von Werdenberg, beide von Glarus, einigen sich im Streit um die Herrschaftsgrenzen zwischen der Herrschaft Hohensax-Gams und der Landvogtei Werdenberg sowie um die Fischereirechte in der Simmi. Die vier Personen besichtigen die Grenzen und legen die umstrittenen Grenzen fest:
1. Die Grenzen verlaufen von einem Grenzstein in einem Feld, Heinrich Scherrers Feld genannt, hinauf zu einer Eiche mit zwei Kreuzen unterhalb von Hans Scherrers Haus und Hof und von der Eiche hinauf in einen Eichstock vor Hans Scherrers Haus und von da der Simmi entlang bis in das Orloch.
2. Die Fischereirechte vom Rhein bis zur Eiche bei Hans Scherrers Haus gehören Gams; die Fischereirechte von der Eiche bis zum Orloch gehören zu Werdenberg.
3. Wer Güter innerhalb der Grenzen der jeweils anderen Herrschaft besitzt, soll diese nutzen wie bisher.
Glarus und Schwyz siegeln.