SSRQ FR I/2/8 89.14-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 89.14-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jeanne Cuassot – Instruction
1635 octobre 4.
Texte édité
Gefangne
Jehanne CuassotPersonne : , die schon die gefangenschafft lang ußgstanden, will der
hexeryTerme : halben nüt bekhennenTerme : . Gibt ein anzeigungTerme : , alls wäre sie
mit dem bösen geistTerme : bsessenTerme : . HAbréviation burgermeisterTerme : soll mit den hAbréviation jesuiterenTerme : reden, ob ohne irregularitetTerme : sye nit möchte exorcisiertTerme : werden.
hexeryTerme : halben nüt bekhennenTerme : . Gibt ein anzeigungTerme : , alls wäre sie
mit dem bösen geistTerme : bsessenTerme : . HAbréviation burgermeisterTerme : soll mit den hAbréviation jesuiterenTerme : reden, ob ohne irregularitetTerme : sye nit möchte exorcisiertTerme : werden.
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