SSRQ FR I/2/8 73.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 73.3-1
Licence : CC BY-NC-SA
Marguerite Pillet – Instruction
1626 septembre 9.
Texte édité
Gfangne
Marguerite PilletPersonne : von Stäffiß le GibliouxLieu : ,
die gott verlaugnetTerme : und sich dem bösen geistTerme :
vor 6 jahrenPériode : 6 années ergebenTerme : , ein genante SusannaPersonne : vergifftetTerme :
und ein khuwTerme : machen zu verderbenTerme : . Mit anderen mehr
derglychen tathen, alß den khueyenTerme : die milchTerme : machen verliren
und einen gantzen zugTerme : stillenTerme : zu mögen etcAbréviation. Die schon lähr
uffgezogenTerme : worden, die aber besessenTerme : ist, wie die
hern des grichts vermeldendtTerme : . Die sol nochmaln examiniert werden ohne torturTerme : .
die gott verlaugnetTerme : und sich dem bösen geistTerme :
vor 6 jahrenPériode : 6 années ergebenTerme : , ein genante SusannaPersonne : vergifftetTerme :
und ein khuwTerme : machen zu verderbenTerme : . Mit anderen mehr
derglychen tathen, alß den khueyenTerme : die milchTerme : machen verliren
und einen gantzen zugTerme : stillenTerme : zu mögen etcAbréviation. Die schon lähr
uffgezogenTerme : worden, die aber besessenTerme : ist, wie die
hern des grichts vermeldendtTerme : . Die sol nochmaln examiniert werden ohne torturTerme : .
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