SSRQ FR I/2/8 70.9-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 70.9-1
Licence : CC BY-NC-SA
Pauli Python – Instruction
1626 mars 13.
Texte édité
Gfangner
Pauli PithonPersonne : , der mit dem keiserlichen rechtenTerme :
torturiertTerme : worden, aber nüt bekhennenTerme :
wöllen. Obwoln man das zeichenTerme : des bösen
geistsTerme : gefunden, ohne das er sich des stichs empfunden, wan ihne der nachrichterTerme : probiertLecture incertainea.
Der sol noch ein wenig die gefangenschafft
erlyden, vor das man mit der zwechelenTerme :
für fahreTerme : . Dartzwüschen werde syn dochter1
ouch gefangklich yngezogen, und von m hmin heren des
grichts woll examiniert, das sol der grosswgrossweibel2
verschaffenTerme : .
torturiertTerme : worden, aber nüt bekhennenTerme :
wöllen. Obwoln man das zeichenTerme : des bösen
geistsTerme : gefunden, ohne das er sich des stichs empfunden, wan ihne der nachrichterTerme : probiertLecture incertainea.
Der sol noch ein wenig die gefangenschafft
erlyden, vor das man mit der zwechelenTerme :
für fahreTerme : . Dartzwüschen werde syn dochter1
ouch gefangklich yngezogen, und von m hmin heren des
grichts woll examiniert, das sol der grosswgrossweibel2
verschaffenTerme : .
Description de la source