SSRQ FR I/2/8 70.27-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 70.27-1
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Margret Schueller-Python – Instruction
1629 août 20.
Texte édité
Gefangne
1.Dans la marge MargerethPersonne : , Dietrich SchulersPersonne : verlaßne, mit dem kleinen steinTerme : uffgezogenTerme :
worden, aber nüt bekhennenTerme : wöllen. Soll etlich tag uffghalten werden,
vor unnd ehe man völligklich das keyserlich rechtTerme : an sie erstate.1
worden, aber nüt bekhennenTerme : wöllen. Soll etlich tag uffghalten werden,
vor unnd ehe man völligklich das keyserlich rechtTerme : an sie erstate.1
Annotations
- Der Thurnrodel 12 schliesst mit einem Verhör vom 23. August 1629. Margret Schueller-PythonsPersonne : nächstes Verhör, das hier veranlasst wird, wurde wohl in einem neuen, heute nicht mehr vorhandenen Band protokolliert. ↩
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