SSRQ FR I/2/8 40.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 40.3-1
Licence : CC BY-NC-SA
Françoise Dechamps-Cotter – Interrogatoire
1612 novembre 13.
Texte édité
Im Zollets thurnLieu : , 13 novembrisChangement de langue : latin 1612Date : 13.11.1612
JudiceChangement de langue : latin hAbréviation großgroßweibel1
PresentibusChangement de langue : latin hAbréviation AmmanPersonne : , GottrouwPersonne :
GurnelPersonne : , Zum HoltzPersonne :
Weybel
JudiceChangement de langue : latin hAbréviation großgroßweibel1
PresentibusChangement de langue : latin hAbréviation AmmanPersonne : , GottrouwPersonne :
GurnelPersonne : , Zum HoltzPersonne :
Weybel
a–Hat nüt zalt.Ajout dans la marge de gauche–a Franceysa CotterPersonne : uß der perrochianTerme : MertenlachenLieu : , vorgemelts
Christan dey ChampsPersonne : hußfrouw, hat angezeigt, iren sye
unbewüßt die ursach ihrer gefangenschafft. Zeigt drüberLecture incertaineb
[p. 417]Saut de pagean, ir man habe zwo melchküTerme : und ein zytkuh, auch
etliche geissenTerme : in halbem2, von wellichen küyenTerme : sy etwas
wenig ankenTerme : gemacht, und ein theil hin und här verkhoufft, als dem Claude StuderPersonne : , müllerTerme : zu PerromanLieu : ,
und andern. Sy wüsse auch kein kunstTerme : , den küyenTerme :
die milchTerme : zegeben oder zenemmen. Hab auch weder
veechTerme : , als klein gutTerme : oder kühTerme : und roßTerme : , noch lütTerme :
machen verderbenTerme : . Iren syend zu kurtzer zytt
by 12 stuk verdorbenTerme : , es syend schafTerme : , kühTerme : , stutenTerme :
oder klein gutTerme : , wüsse nit, wer dessin ein schuld
trage. BekhendtTerme : , das gesagter ir man etwas habers etlichen verkhoufft und denselbigen mit einem
mäßTerme : , so nit just und Bendicht LemanPersonne : inen gelichen
hatt, gemessen. Habind wol ein anders mäß, sye
aber nit gezeichnet noch beschlagen, damit habind
sy nit gemessen. Ein andres mäß hab Willi
EltschingerPersonne : inen auch gelichen, so aber desselbigen
kuyenTerme : etwas widerfaren, desse vermögeTerme : sy nüt.
Hat nit bekhandlichTerme : syn wöllen, iren man zugesprochen zehaben, wie Jacob GobetPersonne : von WolperwylLieu :
iren hußrath von TaversLieu : gahn ÜbenwylLieu : gefürt,
das ir man ein dieb sye, und das kürnTerme : , so er
ufladen lassen, den landtlüten nachtsPériode : la nuit uf den akern
endtfremdetTerme : habe. Wol wahr sye es, als AnniPersonne : ,
von wellicher ir man ein unehlichsTerme : kindtTerme : gehabt,
zu vil by inen ynkören wolt, das sy derselbigen getroüwtTerme : , wo sy nit abstahn und von dannen wychenCorrection à la hauteur de la ligne, remplace : wythec wölte, das sy iren das
brot nachtragen wurde, hab solliches in keiner
bösen meinung geredt. Gefragter ir man hab
noch ein anders unehlichs kind von hAbréviation HansenPersonne : ,
des kilchhern zu TaversLieu : schwester gehebt. Darumb
sye er von den kilchmeyern gestrafft worden. Pittet ein glAbréviation3 oberkeit, sy vätterlich zebedenken, und
in gnaden für befolchenTerme : zehaben.
Annotations
- Ajout dans la marge de gauche.↩
- Lecture incertaine.↩
- Correction à la hauteur de la ligne, remplace : wythe.↩
- Gemeint ist Rudolf WeckPersonne : .↩
- Hier ist wohl die HalbpachtTerme : gemeint: Der Versteller (Verpächter) gewährt dem Einsteller (Pächter) ein Darlehen (meist die Hälfte des Kapitals) auf das Vieh gegen einen (hälftigen) Anteil am Verkaufsertrag und an der Nachzucht.↩
- Diese Abkürzung ist unklar: Sie könnte etwa geliebte oder gelobte bedeuten.↩
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