SSRQ FR I/2/8 39.6-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 39.6-1
Licence : CC BY-NC-SA
Peter Brünisholz – Instruction
1613 mai 17.
Texte édité
Gefangner
PetterPersonne : , Willi
BrünißholtzPersonne :
sonAjout au-dessus de la
lignea von TendtlingenLieu : , unchristenlicher
that bekhandtlichTerme : , die er vor sechs jharPériode : 6 années begangen zu
haben frywillig anzeigt. Wölliches Michell WyßPersonne : gesechen haben soll, sampt einem andern, die würt man
verhören, und die vorigen examinaTerme : durchsuchen.
that bekhandtlichTerme : , die er vor sechs jharPériode : 6 années begangen zu
haben frywillig anzeigt. Wölliches Michell WyßPersonne : gesechen haben soll, sampt einem andern, die würt man
verhören, und die vorigen examinaTerme : durchsuchen.
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