SSRQ FR I/2/8 37.1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 37.1-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jean Besson – Instruction
1611 novembre 17.
Texte édité
MontenachLieu :
Wie der amptsman kürtzlich Jean BessonPersonne : ein zu PetterlingenLieu : angebnen strudlerTerme : in der herschafft Mides Lieu : erfaren
und denselben ynziehenTerme : lassen, darduch er möcht gefelt haben.
Wyll aber die herschafft MidesLieu : hinder synem ampt und daselbs
dheinTerme : gefangenschafft, würt er in alharTerme : sicherlich beleitenTerme : lassen
mit einem examineTerme : synes wandelsTerme : . Selbigen würt man in
bösen thurnLieu : füeren. Dessen hAbréviation ReyffPersonne : 1 gewarnet und imLecture incertainea
heringesetzt, syn gericht zu im zu schikhen. In handthabungCorrection à la hauteur de la ligne, remplace : habb syner gerechtigkheit, inn welchen fall er allen costen abtragen würt.
und denselben ynziehenTerme : lassen, darduch er möcht gefelt haben.
Wyll aber die herschafft MidesLieu : hinder synem ampt und daselbs
dheinTerme : gefangenschafft, würt er in alharTerme : sicherlich beleitenTerme : lassen
mit einem examineTerme : synes wandelsTerme : . Selbigen würt man in
bösen thurnLieu : füeren. Dessen hAbréviation ReyffPersonne : 1 gewarnet und imLecture incertainea
heringesetzt, syn gericht zu im zu schikhen. In handthabungCorrection à la hauteur de la ligne, remplace : habb syner gerechtigkheit, inn welchen fall er allen costen abtragen würt.
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