SSRQ FR I/2/8 34.11-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 34.11-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jost Wohlgemut – Jugement
1611 juin 18.
Texte édité
BlutgerichtTerme :
Jost WolgemutPersonne : von MünsterLieu : , Lutzerner
gebietsLieu : , der
etlich diebställTerme : begangen, sich dem bösen findtTerme : ergCorrection par-dessus, remplace : laeben,
von im selbe krut und samen empfangen, dardurch
die menschen zuendtschlaffenTerme : machen, ouch das krut imCorrection par-dessus, remplace : zb erlamung und schädigung gegen einen landtman gebrücht, dem
bösen fyndtTerme : gott zuverlougnenTerme : in die handt geschlagen, und
von im gezeichnetTerme : worden, obwoll er nit verricht, was im
syn angenomner meisterTerme : befolchenTerme : . Wyll er jung, rüwTerme : und
leidt hat, ward zum füwrTerme : verurteilt nach abgeschlagnem
houpt. Und zur anzeigungTerme : syner diebstälenTerme : würt man
in ein strikhTerme : an halß thun. Gnad gott der seell.
etlich diebställTerme : begangen, sich dem bösen findtTerme : ergCorrection par-dessus, remplace : laeben,
von im selbe krut und samen empfangen, dardurch
die menschen zuendtschlaffenTerme : machen, ouch das krut imCorrection par-dessus, remplace : zb erlamung und schädigung gegen einen landtman gebrücht, dem
bösen fyndtTerme : gott zuverlougnenTerme : in die handt geschlagen, und
von im gezeichnetTerme : worden, obwoll er nit verricht, was im
syn angenomner meisterTerme : befolchenTerme : . Wyll er jung, rüwTerme : und
leidt hat, ward zum füwrTerme : verurteilt nach abgeschlagnem
houpt. Und zur anzeigungTerme : syner diebstälenTerme : würt man
in ein strikhTerme : an halß thun. Gnad gott der seell.
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