SSRQ FR I/2/8 32.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 32.4-1
Licence : CC BY-NC-SA
Christen Winters Tochter – Instruction
1611 avril 18.
Texte édité
Gefangner
Von wegen des Christen WintersPersonne : tochter, so krankh und
ubelmögendTerme : . Dem amptsman von BollLieu : , das er sie uber
dem beclagten incestusChangement de langue : latin examinieren lasse und m glAbréviation1 hern
das verschlossne examenTerme : zuschikhe.
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dem beclagten incestusChangement de langue : latin examinieren lasse und m glAbréviation1 hern
das verschlossne examenTerme : zuschikhe.
Annotations
- Diese Abkürzung ist unklar: Sie könnte etwa meine geliebte oder meine gelobte bedeuten.↩
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