SSRQ FR I/2/8 32.1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 32.1-1
Licence : CC BY-NC-SA
Christen Winter – Instruction
1611 avril 12.
Texte édité
Christen WintersPersonne : und Pettern RisozPersonne : handellTerme :
Nach abgehörter relationTerme : der jenigen hern, so zu fründtlich verglychung ires ehrletzlichen spansTerme : erbetten worden und gestrigs tags
darüber gesessen, und zum theil die zügen verhört. Befind man
ein starkhen zwyffell und argwon criminalischer durch den WinterPersonne :
begangner sachen, also würt man den WinterPersonne : sampt syner tochter
ynthun. Und darüber examinieren, im fall sie nüt bekhennendTerme : ,
allerhand zügen verhören. Ouch einer hingerichten frauwen vergychtTerme :
ersechen. Wan des RisosPersonne : hußfrauw nochmaln eines verderbtenTerme :
kindtsTerme : anclagt, würt man sie ouch ynziechenTerme : und erfragen. Dem amptsman von BollLieu : , das er des WintersPersonne : tochter alharTerme : füeren lasse.
darüber gesessen, und zum theil die zügen verhört. Befind man
ein starkhen zwyffell und argwon criminalischer durch den WinterPersonne :
begangner sachen, also würt man den WinterPersonne : sampt syner tochter
ynthun. Und darüber examinieren, im fall sie nüt bekhennendTerme : ,
allerhand zügen verhören. Ouch einer hingerichten frauwen vergychtTerme :
ersechen. Wan des RisosPersonne : hußfrauw nochmaln eines verderbtenTerme :
kindtsTerme : anclagt, würt man sie ouch ynziechenTerme : und erfragen. Dem amptsman von BollLieu : , das er des WintersPersonne : tochter alharTerme : füeren lasse.
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