SSRQ FR I/2/8 208.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 208.3-1
Licence : CC BY-NC-SA
Marguerite Repond – Instruction
1732 janvier 9.
Texte édité
Procedure criminele
de GruyereLieu :
de GruyereLieu :
Contre Margueritte RepondPersonne : de Villars VollardLieu : , balliage de CorbiereLieu : .
Das undergericht hatt die selbe zum ½ centnerTerme : verfeltTerme : .
Die undergerichtliche erkhandtnußTerme : ist bestättiget, mit befelchTerme :
an hogehochgeehrtenAjout au-dessus de la lignea hAbréviation ambts burger meisterTerme : HaberkornPersonne : und wohlgeehrte hhherren
grosweibel1 und grichtschreiberen2, sich zu bemüehen, lauth
oberkeitlicher intention die notwendige information vonCorrection par-dessus, remplace : beyb wohlgeehrten
hAbréviation alt landtvogten von CorbersLieu : 3, so wohl auch von seine ehedamen4 einzunehmen. Und werde daß befündenTerme : hAbréviation ambtsmann von GryersLieu : 5 zu geschickt, damit sie über dise und
schon emfangner von seiten BollLieu : und CorbersLieu : examiniert
werde.
Das undergericht hatt die selbe zum ½ centnerTerme : verfeltTerme : .
Die undergerichtliche erkhandtnußTerme : ist bestättiget, mit befelchTerme :
an hogehochgeehrtenAjout au-dessus de la lignea hAbréviation ambts burger meisterTerme : HaberkornPersonne : und wohlgeehrte hhherren
grosweibel1 und grichtschreiberen2, sich zu bemüehen, lauth
oberkeitlicher intention die notwendige information vonCorrection par-dessus, remplace : beyb wohlgeehrten
hAbréviation alt landtvogten von CorbersLieu : 3, so wohl auch von seine ehedamen4 einzunehmen. Und werde daß befündenTerme : hAbréviation ambtsmann von GryersLieu : 5 zu geschickt, damit sie über dise und
schon emfangner von seiten BollLieu : und CorbersLieu : examiniert
werde.
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