SSRQ FR I/2/8 207.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 207.5-1
Licence : CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Instruction
1731 juillet 3.
Texte édité
Criminalische procedurTerme : CorbersLieu :
widerDans la marge die einligende Catherine RepondPersonne : .
Das undergericht hat gesprochen, daß sie an dem zentnerTerme : solle geschlagen werden.
Es bleibt darbey, mit dem zuthun, daß die einligende
über alle articlen der vorgehenden undt
bißdahin eingenomenen informationen undt
darauff erfolgten erkhandtnussenTerme : specialiterChangement de langue : latin
undt punctatimChangement de langue : latin gehalten, undt vor, in undt
nach der folterungTerme : über ihr missenthatenTerme : genauw examiniert werden, umb das ihre dißohrtige bekhantnußTerme : uberschickt werde.
über alle articlen der vorgehenden undt
bißdahin eingenomenen informationen undt
darauff erfolgten erkhandtnussenTerme : specialiterChangement de langue : latin
undt punctatimChangement de langue : latin gehalten, undt vor, in undt
nach der folterungTerme : über ihr missenthatenTerme : genauw examiniert werden, umb das ihre dißohrtige bekhantnußTerme : uberschickt werde.
Ubrigens wird hAbréviation großgroßweibel1
verschaffenTerme : , daß der
scharpffrichterTerme : zu disem endt sich nacher
CorbersLieu : begebe, undt zu gleich die salbeTerme : an
einem hundtTerme : oder katzTerme : probiere, dessen
effect zu erfahren.
scharpffrichterTerme : zu disem endt sich nacher
CorbersLieu : begebe, undt zu gleich die salbeTerme : an
einem hundtTerme : oder katzTerme : probiere, dessen
effect zu erfahren.
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