SSRQ FR I/2/8 207.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
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Catherine Repond – Instruction
1731 juin 22.
Texte édité
Criminalische procedurTerme : CorbersLieu :
wider Catherine RepondPersonne : , welche in ihrer
letzteren examinationTerme : undt folterungTerme : ist
bekhandtlichTerme : worden, gott den allmächtigen
[p. 369]Saut de pageverlaugnetTerme : undt sich dem leidigenTerme : teüffelTerme :
verunderpfändet zu haben, darumben sie von
ihmme drey thrthalerUnité monétaire : 3 thaler werts an müntz empfangen.
Sie soll alles ernsts widerumb über alle
puncten, sowohl alß über die angeklagte
(mit ausschluß ihrer schwester1) examiniert
werden, sonderheitlichen aber, ob sieAjout au-dessus de la lignea keinen
mentschen oder vichTerme : beschädiget oder übellTerme : zugefüegt habe. Solte sie ihre schon angegebnen
complicesTerme : widerumb nahmhafft machen undt
darbey verharren, wirdt hAbréviation landtvogt2 undt
das gricht solche angeklagte in verschwigenheit halten und niemanden alß mghhmeinen geehrten herren
offenbahr machen, damit aber leichter
endteckt werden könte, ob sie die wahrheit
angezeigt, wirdt mann sie erfragen, wann
sie das letstere mahl bey dem hexen
dantzTerme : erschinnen undt ob die benambsete angeklagte auch bey der stell gewesen oder nit.
Indeßen seyendt dermahlen fernere torturenTerme :
(wie es die undergrichtliche erkhandtnußTerme : vermag)
eingestelt, undt wirdt hAbréviation landtvogt3 das
heraus kommende mghhmeinen geehrten herren übermachen. Im
übrigen soll ihr haus ausgesuchtTerme : werden,
umb zu erfahren, ob die salbeTerme : , so ihr der
teüffellTerme : soll gegeben haben, alldorten zu finden,
umb selbige in das schloßLieu : 4 zu tragen.
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