SSRQ FR I/2/8 207.23-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 207.23-1
Licence : CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Instruction
1731 août 3.
Texte édité
Die einligende Catherine RepondPersonne :
soll morgensPériode : le matin um die zwey uhrenHeure : 2:00 durch den scharffrichterTerme : auf
den tischTerme : gelegt werden, und ihr ein rooßkäfferTerme : in einer
ventouseTerme : oder schröffkopf auff den nabel angesetzt werden
lautt BernischenLieu : particular schreiben, soll übrigens durch das hoch-
und wohlbestälter statt gericht über alles examiniert werden,
wie auch, ob sie allweil in ihren aussag verharre, das der
einliegende Jaques BouquetPersonne : ein falsch müntzlerTerme : seye.
den tischTerme : gelegt werden, und ihr ein rooßkäfferTerme : in einer
ventouseTerme : oder schröffkopf auff den nabel angesetzt werden
lautt BernischenLieu : particular schreiben, soll übrigens durch das hoch-
und wohlbestälter statt gericht über alles examiniert werden,
wie auch, ob sie allweil in ihren aussag verharre, das der
einliegende Jaques BouquetPersonne : ein falsch müntzlerTerme : seye.
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