SSRQ FR I/2/8 207.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
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Catherine Repond – Instruction
1731 juin 7.
Texte édité
CorbersLieu :
Alldortiger hAbréviation landtvogt1 underm 5ten diesesDate : 05.06.1731
überschickt die examinationTerme : der einligenden
Catherine RepondontAinsi alias CatillonPersonne : , sambt
auffgenommenen, weitläüffigen informationen, undt erwahrtet mrmeiner ghhgeehrten herren anorCorrection par-dessus, adnung.
HAbréviation landtvogt2 soll die einligende über das
essentialische der informationen examinieren,
so dann auch hinder GalmisLieu : eine nachfrag
ihrerdtwegen halten, undt dem hAbréviation landtvogten
zu FawernachtLieu : 3 zuschreiben, sich anbei undt
der enden zu erkhündigen, wie es mit einem
khindtTerme : ergangen, so an einer rosen geriehetTerme :
undt darvon soll gestorben seyn, undt ihmme
das häraus kommende zu überschicken,
nachwertsTerme : darüber sprechen undt allhier
übermachen.
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