SSRQ FR I/2/8 206.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
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Anna Maria Schorderet-Vernin – Instruction
1723 décembre 4.
Texte édité
Einligende im JaquemartLieu :
Anna Maria Schorderet, gebohrne
VerninPersonne : , ist wegen bewusten argwohnsTerme :
uber geschehenen bezauberungenTerme : examiniert
worden, deren sie in abredtTerme : . Weillen aber
relatiertTerme : worden, daß die einligende
einen trunckh wein begehrt, undt da der
Joseph GillierdPersonne : ihro solchen getragen,
er nicht ohne grosen schreckhen erfahren
müessen, daß das wasser, so in einer
kachelTerme : undt viertell kändlein ware,
der gestalten under drey mahlen
angefangen raüchendAjout au-dessus de la ligne avec un signe d’insertiona zu siedenTerme : , als wann
in undt vor dem geschir ragetenTerme :
fahreternLecture incertaineb. Darauff sie über lauth
geschrien, es wäre ihro weeTerme : worden. [p. 839]Saut de page
Habend ihr gnaden dem hhherren grosgrosweibel1 undt
gerichtschreiber2 in befelchTerme : auff zu tragen,
eine eygentliche, ordentliche und eydtliche
inquisitionTerme : Correction par-dessus, c wider sie von hauß zu haus
undt bey einer persohn nachAjout au-dessus de la ligned der andern undt nit
in ihrer gegen warth in der AuwLieu : undt ubrigen orthenAjout à la hauteur de la lignee, wo die beschaffenheit der sachen erheüschenTerme :
wurdt, auff zu nehmmen. Wie auch den besagten
GillierdPersonne : dis fahls zu redt zu stellen, ihne
dahin zu halten, seine declaration bey
eyden anzugeben ad referendumChangement de langue : latin, damit
m g hhmeine gnädigen herren und oberen sich darüber weiters endtschliessen mögend. Ermelter hAbréviation grosgrosweibel3
wird verschaffenTerme : , daß die einligende
in ein anders sicheres orth dan in
der burger stuben gesetzetCorrection par-dessus, remplace : rf werdeCorrection par-dessus, g.
Wie auch die weiblen ernsthafft
ermahnen, ihrer schuldigkheit dis orths nachzuleben, weillen sie bis
dahin als keine unholdinTerme : anzusehen.
Wurde sich aber mittler zeit etwas
anders zeigen, wirdt mannAjout au-dessus de la ligneh weiters räthig
werdenTerme : .
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