SSRQ FR I/2/8 206.1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 206.1-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anna Maria Schorderet-Vernin – Instruction
1723 novembre 26.
Texte édité
Ein befelchTerme :
an die hoch und wohlgeehrte hhherren burgermeisterTerme :
GottrauwPersonne : und vennerTerme : ThumbéPersonne : ,
sich eygentlich bey dem buchtruckherTerme :
HauttPersonne : 1, so dan auch bey aller anderen
persohnen, so etwann wüssenschafftTerme : darvon haben könte wegen eines statt geschreyTerme : einer vermeindten hetzTerme : 2, zu erkkhundigen, ad referendumChangement de langue : latin, damit
ihr gnaden weiters daruber mögend
räthig werdenTerme : .
sich eygentlich bey dem buchtruckherTerme :
HauttPersonne : 1, so dan auch bey aller anderen
persohnen, so etwann wüssenschafftTerme : darvon haben könte wegen eines statt geschreyTerme : einer vermeindten hetzTerme : 2, zu erkkhundigen, ad referendumChangement de langue : latin, damit
ihr gnaden weiters daruber mögend
räthig werdenTerme : .
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