SSRQ FR I/2/8 178.1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 178.1-1
Licence : CC BY-NC-SA
Margreth Freffer-Corpataux – Instruction
1663 juillet 24.
Texte édité
MarguerethDans la marge CorpastaurPersonne : in einem gastgerichtTerme : wider Margreth
JulmiPersonne : unnd Rosa GuillietPersonne : , wider welche sie ein
rechtzugTerme : erlangt. Bittet umb dessen bestättigung unnd
hilff zu execution. Pars momLecture incertaineaChangement de langue : latin werde durch
ein ynnemmendes examenTerme : schon entdecken, waß
sie für ein wyb sye. Das passementTerme : ist bestättiget neben abtrag kostens. Ihren recoursTerme : wider
die geschworne von GurmelßLieu : , wylen sie anzeigen,
sie habind ihren verbotten, am rechten nit zu erschynen.
HAbréviation burgermeisterTerme : 1 protestiert umb die buß, daß sie
die instantin unndt ihr dochter geschlagen, unnd soll
er heimblich wider diese erkündigen, aber uff die
anklag dißer zwo nüt fundieren.
JulmiPersonne : unnd Rosa GuillietPersonne : , wider welche sie ein
rechtzugTerme : erlangt. Bittet umb dessen bestättigung unnd
hilff zu execution. Pars momLecture incertaineaChangement de langue : latin werde durch
ein ynnemmendes examenTerme : schon entdecken, waß
sie für ein wyb sye. Das passementTerme : ist bestättiget neben abtrag kostens. Ihren recoursTerme : wider
die geschworne von GurmelßLieu : , wylen sie anzeigen,
sie habind ihren verbotten, am rechten nit zu erschynen.
HAbréviation burgermeisterTerme : 1 protestiert umb die buß, daß sie
die instantin unndt ihr dochter geschlagen, unnd soll
er heimblich wider diese erkündigen, aber uff die
anklag dißer zwo nüt fundieren.
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