SSRQ FR I/2/8 161.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 161.2-1
Licence : CC BY-NC-SA
Vreni Heiter – Instruction
1652 avril 11.
Texte édité
Gefangne
Freni HeitterPersonne : , der häxeryTerme : verdacht, wider welche ein formkliches examenTerme : uffgenommen unnd dardurch sehr verdendtÀ corriger en : verdenktTerme : a wirdt.
Sonderlich, das man sie mehrtheils verkritztTerme : gesehen, auch krottenTerme :
in der stuben singend gehört. Sie soll streng examiniert1.
Sonderlich, das man sie mehrtheils verkritztTerme : gesehen, auch krottenTerme :
in der stuben singend gehört. Sie soll streng examiniert1.
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