SSRQ FR I/2/8 144.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 144.4-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Grosse, Elsy Schueller, Anni Schueller, die Kleine – Instruction
1649 novembre 9.
Texte édité
Gefangne
[...]Non-pertinence éditoriale1
Anni SchullerPersonne : , der hingerichten TietrichnasPersonne : tochter, die zum theill
ynfaltigTerme : unnd sehr gehörloßTerme : ist. Auch mit unbestendigkheit bekendtTerme : ,
vor ungefahrlich 6Période : 6 années oder 7 jahrenPériode : 7 années ein unholdinTerme : worden zu syn in ihr eigen
huß. Yngestelt, biß deroselben schwestern2 examiniert syen.
ynfaltigTerme : unnd sehr gehörloßTerme : ist. Auch mit unbestendigkheit bekendtTerme : ,
vor ungefahrlich 6Période : 6 années oder 7 jahrenPériode : 7 années ein unholdinTerme : worden zu syn in ihr eigen
huß. Yngestelt, biß deroselben schwestern2 examiniert syen.
Annotations
- Dieser Abschnitt betrifft den Prozess gegen Tichtli GötschmannPersonne : . Vgl. SSRQ FR I/2/8 142.33-1.↩
- Gemeint sind Anni SchuellerPersonne : , die Kleine, und Elsy SchuellerPersonne : .↩
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