SSRQ FR I/2/8 144.13-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 144.13-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Grosse – Instruction
1651 juillet 4.
Texte édité
Gefangne
ElsiAinsi SchulerPersonne : 1, die nun mehr zwey jharPériode : 2 années lang gefangen ligt, unnd man nit weißt,
ob sie ynfältigTerme : oder boßhafftig ist. Sie wirdt der häxeryTerme : sehr verdacht,
unnd von ihren schwesteren2 erbetten, man wolle sie des RoseysLieu : ledigenTerme : .
Sie soll in etwas gelegnere kammer geführt unnd winters zyttPériode : hiver in der
wärme angefäßlet werden.
ob sie ynfältigTerme : oder boßhafftig ist. Sie wirdt der häxeryTerme : sehr verdacht,
unnd von ihren schwesteren2 erbetten, man wolle sie des RoseysLieu : ledigenTerme : .
Sie soll in etwas gelegnere kammer geführt unnd winters zyttPériode : hiver in der
wärme angefäßlet werden.
Description de la source