SSRQ FR I/2/8 142.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 142.4-1
Licence : CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser – Instruction
1649 octobre 7.
Texte édité
Gefangne
Elsi ZossoPersonne : zu DidingenLieu : gebührtig, ein verdachte häxTerme : mit dem
lehren seillTerme : ohne einiche bekandtnußTerme : pynlichTerme : erfragt. Soll
durch den nachrichterTerme : gerasiertTerme : unndt ihren andere, geweihete
kleidungen angezogen unnd mit dem halben zehndnerTerme : getorturiertTerme : werden.
lehren seillTerme : ohne einiche bekandtnußTerme : pynlichTerme : erfragt. Soll
durch den nachrichterTerme : gerasiertTerme : unndt ihren andere, geweihete
kleidungen angezogen unnd mit dem halben zehndnerTerme : getorturiertTerme : werden.
ExamenTerme : Trini BabstsPersonne :
In welchem starke realiteten sind, ob habe sie häxische handtlung
begangen. Sie soll ans lehre follterseillTerme : geschlagen, bevor aber
füglichTerme : examiniert werden.
begangen. Sie soll ans lehre follterseillTerme : geschlagen, bevor aber
füglichTerme : examiniert werden.
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