SSRQ FR I/2/8 142.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 142.2-1
Licence : CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser – Instruction
1649 octobre 5.
Texte édité
ExamenTerme : wider die ZossinaPersonne :
In denner sich starckhe zottenTerme : unndt muthmaßungen befindend, massen
schierTerme : zu glauben, dise frauw werde sich in der strudleryTerme : bößwichtigTerme :
vergriffenTerme : haben. Soll derohalben darüber examiniert unnd mit dem
lehren seillTerme : peinlichTerme : erfragt werden.
schierTerme : zu glauben, dise frauw werde sich in der strudleryTerme : bößwichtigTerme :
vergriffenTerme : haben. Soll derohalben darüber examiniert unnd mit dem
lehren seillTerme : peinlichTerme : erfragt werden.
Ein andere gwüsse frauwDans la marge, auch der häxeryTerme : verdacht hinder GyffersLieu : ,
soll yngezogenTerme :
unnd wider sie ein formbklichs examenTerme : uffgenommen werden. Sie soll namen
haben BabstinaPersonne : .
unnd wider sie ein formbklichs examenTerme : uffgenommen werden. Sie soll namen
haben BabstinaPersonne : .
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