SSRQ FR I/2/8 130.12-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 130.12-1
Licence : CC BY-NC-SA
Clauda Mury-Favre – Instruction
1647 juillet 1.
Texte édité
Gefangne
[...]Non-pertinence éditoriale1
Clauda FavrePersonne : bekhendtTerme : die verlaugnung gottes unnd aber
entschlagtTerme : die angebnen2. Man soll das dritt mahl mit ihren
fürfahrenTerme : . Ist sie beständig in der angebung, werdend confrontiertTerme : unnd das examenTerme : yngenommen werden.
entschlagtTerme : die angebnen2. Man soll das dritt mahl mit ihren
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