SSRQ FR I/2/8 127.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 127.3-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jean Bondalla – Instruction
1647 janvier 16.
Texte édité
BondallasPersonne : handelTerme : mit einer beseßnenTerme :
tochter,
tochter,
die er in der kirchen zu UbersteinLieu : blutterunßTerme : geschlagen,
wylen die bößen geisterTerme : uß der person ihne ein hexenmeisterTerme :
genambset, auch ihne ein anderes mahl angriffen. Er soll
der frauwen den artzetTerme : , auch den kosten nach sag der verordneter
herren abnemmen, auch was über die reconciliationTerme : der kirchen
gehn wirdt. Mehr für die reparation der kirchen 40 Unité monétaire : 40 écus/couronnes h whiesiger währung.
Die buß aber yngestelt, biß hAbréviation MeyerPersonne : und hAbréviation vennerTerme : von
MontenachPersonne : a heimlich zu UbersteinLieu : inquiriertTerme : haben uber
synen gutten oder bößen namen, so er haben möchte wegen
der strudleryTerme : . Enzwischen er alhier in arrest verblyben soll.
wylen die bößen geisterTerme : uß der person ihne ein hexenmeisterTerme :
genambset, auch ihne ein anderes mahl angriffen. Er soll
der frauwen den artzetTerme : , auch den kosten nach sag der verordneter
herren abnemmen, auch was über die reconciliationTerme : der kirchen
gehn wirdt. Mehr für die reparation der kirchen 40 Unité monétaire : 40 écus/couronnes h whiesiger währung.
Die buß aber yngestelt, biß hAbréviation MeyerPersonne : und hAbréviation vennerTerme : von
MontenachPersonne : a heimlich zu UbersteinLieu : inquiriertTerme : haben uber
synen gutten oder bößen namen, so er haben möchte wegen
der strudleryTerme : . Enzwischen er alhier in arrest verblyben soll.
Description de la source