SSRQ FR I/2/8 123.25-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 123.25-1
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Anni Schueller, die Kleine, Anni Schueller, die Grosse, Elsy Schueller – instruction
1646 octobre 11.
Texte édité
Der hingerichteten DietrinaPersonne : vereydette töchter1, die in der parochianTerme : GiffersLieu : confiniertTerme : , mögend gahn bettlenTerme : zu ihrem underhalt. Ist also die confinationTerme : uffgehebt. Soll ihren aber hAbréviation vennerTerme : zusprechen, das uff die erste klag sie das ein mit dem anderen werden zahlen müßen.
Annotations
- Gemeint sind Anni SchuellerPersonne : , die Kleine, Anni SchuellerPersonne : , die Grosse, und Elsy SchuellerPersonne : .↩
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