SSRQ FR I/2/8 123.13-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 123.13-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Schueller, die Kleine, Anni Schueller, die Grosse, Elsy Schueller – Instruction
1646 août 17.
Texte édité
Gefangne
[...]Non-pertinence éditoriale1
Der DietrinaPersonne : jüngste tochter2, mit dem lehren seilTerme :
uffgezogenTerme : , hatt bekhendtTerme : , etwas gespenstsTerme : im BuchwaldtLieu : gesechen zu haben, so mit ihr mutter ratteTerme : .
Habe es aber mit dem zeichen des hheiligen krützesTerme : verjagt. Die mutter soll bevor darüber erfragt,
und dise junge demnach mit dem halben zendnerTerme :
uffgezogenTerme : werden. Mit den anderen zweyen
schwestern3 soll man endtzwyschen inhalten und fragen,
ob die mitlere alzytt einfaltigTerme : gewesen.
uffgezogenTerme : , hatt bekhendtTerme : , etwas gespenstsTerme : im BuchwaldtLieu : gesechen zu haben, so mit ihr mutter ratteTerme : .
Habe es aber mit dem zeichen des hheiligen krützesTerme : verjagt. Die mutter soll bevor darüber erfragt,
und dise junge demnach mit dem halben zendnerTerme :
uffgezogenTerme : werden. Mit den anderen zweyen
schwestern3 soll man endtzwyschen inhalten und fragen,
ob die mitlere alzytt einfaltigTerme : gewesen.
Annotations
- Ce passage concerne le procès mené contre Maria Roggo-ContePersonne : . Voir SSRQ FR I/2/8 121.41-1.↩
- Gemeint ist Anni SchuellerPersonne : , die Kleine.↩
- Gemeint sind Anni SchuellerPersonne : , die Grosse, und Elsy SchuellerPersonne : .↩
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