SSRQ FR I/2/8 117.8-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 117.8-1
Licence : CC BY-NC-SA
Apollonia Pfyffer-Sumi – Interrogatoire
1644 octobre 3.
Texte édité
ThurnLieu : , HeidtPersonne : , 3a 8brisoctobrisChangement de langue : latin 1644Date : 03.10.1644
HAbréviation ProginPersonne :
TechtermanPersonne : , DDoctor PythonPersonne : , JJost PythonPersonne :
Des GrangesPersonne :
WWeibel
HAbréviation ProginPersonne :
TechtermanPersonne : , DDoctor PythonPersonne : , JJost PythonPersonne :
Des GrangesPersonne :
WWeibel
Appollonia SumiPersonne : , so dry stundtPériode : 3 heures an der zwechlenTerme :
gehangen, hatt sich zwar der torturTerme : stark beklagt, in
allwäg aber nichts bekennenTerme : wöllen. Anzeigendt, wan sy anders, als was sy hievor gesagt, wurde bekennenTerme : , wurde sy
ihr seell in abgrundt der höllenTerme : stürtzen. Sy hatt auch
ihr unschuldtTerme : mitt schwören bekräfftigen wöllen.
gehangen, hatt sich zwar der torturTerme : stark beklagt, in
allwäg aber nichts bekennenTerme : wöllen. Anzeigendt, wan sy anders, als was sy hievor gesagt, wurde bekennenTerme : , wurde sy
ihr seell in abgrundt der höllenTerme : stürtzen. Sy hatt auch
ihr unschuldtTerme : mitt schwören bekräfftigen wöllen.
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