SSRQ FR I/2/8 117.11-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 117.11-1
Licence : CC BY-NC-SA
Apollonia Pfyffer-Sumi – Instruction
1644 octobre 5.
Texte édité
Gefangne
Appollonia SumiPersonne : von SanenLieu : mit der torturTerme : und zwechelenTerme : ,
hatt nütt bekhennenTerme : wöllen. Allein in der nacht sye ihren im
trumTerme : fürkhommen, wie man sie wytters foltere. Daruff
sie gott durch die jungfrauw MariamPersonne : angerufft zu ihr
seel seligkeit. Do sie sich dan endtschloßen, alles zu bekhennenTerme : ,
wie sie dan gethan. Das sie schon lang ein unholdinTerme : gesyn
und vihl bößes gethan, wie im turnrodelTerme : uffgeschriben.
Soll mit gutten worten nochmahlen examiniert werden, ihrer gespanenTerme : und der heimligkeit wegen, das sie nütt bekhenneTerme : wöllen. Und
soll morn referiertTerme : werden.
hatt nütt bekhennenTerme : wöllen. Allein in der nacht sye ihren im
trumTerme : fürkhommen, wie man sie wytters foltere. Daruff
sie gott durch die jungfrauw MariamPersonne : angerufft zu ihr
seel seligkeit. Do sie sich dan endtschloßen, alles zu bekhennenTerme : ,
wie sie dan gethan. Das sie schon lang ein unholdinTerme : gesyn
und vihl bößes gethan, wie im turnrodelTerme : uffgeschriben.
Soll mit gutten worten nochmahlen examiniert werden, ihrer gespanenTerme : und der heimligkeit wegen, das sie nütt bekhenneTerme : wöllen. Und
soll morn referiertTerme : werden.
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