SSRQ FR I/2/8 112.6-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 112.6-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Nösberger-Bähler – Instruction
1644 janvier 7.
Texte édité
Gefangne
Anni NörspergerinPersonne : bekhentTerme : das schandtlich wort
wieder das hochwhochwürdige hAbréviation sacramentTerme : . Ist nit torturiertTerme :
worden, wyl sie contractTerme : ist. Soll sambstag vor gericht
gestelt, und die geistlichenTerme : zyttlich zu ihren geschickt werden.
wieder das hochwhochwürdige hAbréviation sacramentTerme : . Ist nit torturiertTerme :
worden, wyl sie contractTerme : ist. Soll sambstag vor gericht
gestelt, und die geistlichenTerme : zyttlich zu ihren geschickt werden.
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