SSRQ FR I/2/8 109.45-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 109.45-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jenon Bodin-Monde – Instruction
1644 octobre 6.
Texte édité
Gefangne
[...]Non-pertinence éditoriale1
Genon MondePersonne : , dry mahl uff dem tischTerme : gestreckt, hatt
nütt bekhennenTerme : wöllen, obwohlen sie sechs mahl angeben
worden, das tüfflisch zeichenTerme : auch by ihren zu finden. Das
feßliTerme : soll andristTerme : gemacht werden. Mit diser 8 tagPériode : 8 jours ingestelt,
und soll man geistliche mittel bruchen, hernach die bourriereTerme :
bruchen.
nütt bekhennenTerme : wöllen, obwohlen sie sechs mahl angeben
worden, das tüfflisch zeichenTerme : auch by ihren zu finden. Das
feßliTerme : soll andristTerme : gemacht werden. Mit diser 8 tagPériode : 8 jours ingestelt,
und soll man geistliche mittel bruchen, hernach die bourriereTerme :
bruchen.
Annotations
- Dieser Abschnitt betrifft den Prozess gegen Apollonia Pfyffer-SumiPersonne : . Vgl. SSRQ FR I/2/8 117.12-1.↩
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