SSRQ FR I/2/8 109.43-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 109.43-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jenon Bodin-Monde – Instruction
1644 octobre 3.
Texte édité
Gefangne
[...]Non-pertinence éditoriale1
Genon MondePersonne : , der GottiaPersonne : schwester, die
das recht und drystündigePériode : 3 heures zwechelenTerme : ußgestanden,
aber nütt bekhennenTerme : wöllen, ungeacht sie vihl angegeben und gezeichnet. Die ist här gebracht worden.
HAbréviation JeckhelmanPersonne : soll sie exorcisierenTerme : , demnach m hmine herren
des gerichts sie examinieren. BekhentTerme : sie nütt,
soll die torturTerme : des tischsTerme : nach discretionTerme : der herren
des gerichts ußstahn.
das recht und drystündigePériode : 3 heures zwechelenTerme : ußgestanden,
aber nütt bekhennenTerme : wöllen, ungeacht sie vihl angegeben und gezeichnet. Die ist här gebracht worden.
HAbréviation JeckhelmanPersonne : soll sie exorcisierenTerme : , demnach m hmine herren
des gerichts sie examinieren. BekhentTerme : sie nütt,
soll die torturTerme : des tischsTerme : nach discretionTerme : der herren
des gerichts ußstahn.
Annotations
- Dieser Abschnitt betrifft den Prozess gegen Apollonia Pfyffer-SumiPersonne : . Vgl. SSRQ FR I/2/8 117.7-1.↩
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