SSRQ FR I/2/8 109.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 109.4-1
Licence : CC BY-NC-SA
Marti Margueron – Instruction
1643 juillet 30.
Texte édité
Gefangne
Marti MangueronPersonne : , der GottiaPersonne : sohn, ist im
SpittalLieu : examiniert worden, löugnet alles.
Ist auch gevisitiertTerme : und aber an ihme khein
zeichenTerme : gefunden worden. Khönne zwar nit wol
betten. Soll nochmahlen examiniert werden,
umb die zwen bewißne puncten streng
die warheit zu bekhennenTerme : .
SpittalLieu : examiniert worden, löugnet alles.
Ist auch gevisitiertTerme : und aber an ihme khein
zeichenTerme : gefunden worden. Khönne zwar nit wol
betten. Soll nochmahlen examiniert werden,
umb die zwen bewißne puncten streng
die warheit zu bekhennenTerme : .
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