SSRQ ZH NF I/2/1 245-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, par Bettina Fürderer
Citation : SSRQ ZH NF I/2/1 245-1
Licence : CC BY-NC-SA
Einsetzung einer Kommission zur Kontrolle der Gräben, Zäune und Strassen in Winterthur
1528 novembre 6.
Description de la source
- Cote : STAW B 2/2, fol. 69v
- Date : 1528 novembre 6 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 24.0 × 32.0
- Langue : allemand
Présentation de la situation de tradition
- Cote : winbib Ms. Fol. 27, S. 439-440
- Date : milieu du 18. s. Tradition : Abschrift
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 24.0 × 35.5
- Langue : allemand
Commentaires
1479 wurde in WinterthurLieu : eine Kommission eingesetzt, bestehend aus den beiden Schultheissen, Vertretern des Kleinen RatsOrganisation : und des Grossen RatsOrganisation : sowie dem Stadtschreiber, die für die Verbesserung der Strassen um die Stadt verantwortlich war (STAW B 2/2, fol. 16v). In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts übten die EigengeberOrganisation : , eine dreiköpfige Ratskommission mit baugerichtlichen Kompetenzen (Eidformel: SSRQ ZH NF I/2/1 184-1), zusammen mit zwei weiteren Beigeordneten die Aufsicht über Strassen, Gräben und Zäune innerhalb des städtischen Gerichtsbezirks aus (STAW B 2/7, S. 676, zu 1560; STAW B 2/8, S. 295, zu 1565; vgl. auch StAZH A 155.1, Nr. 179, zu 1592). Gemäss einer Ämterbeschreibung aus der Mitte des 18. Jahrhunderts kontrollierten später zwei Mitglieder des Kleinen RatsOrganisation : und des Grossen RatsOrganisation : unter Leitung des Bauherrn im Frühling den Zustand der Wege und überprüften im Herbst die Grenzverhältnisse (winbib Ms. Fol. 27, S. 761).
Der vorliegende Ratsbeschluss wurde unter der Überschrift «Aber von graben, hegen und straßen» in das von Stadtschreiber Gebhard HegnerPersonne : angelegte und nur abschriftlich überlieferte Kopial- und Satzungsbuch aufgenommen (winbib Ms. Fol. 27, S. 439-440).
Texte édité
Coram kleinen raͤtenOrganisation : , actum frittag vor sant MartinsPersonne : tag, anno xxviijoDate : 06.11.1528
Résumé