SSRQ ZH NF I/1/3 88-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 88-1
Licence : CC BY-NC-SA
Eid des Kaufhausschreibers der Stadt Zürich
ca. 1516 – 1518.
Description de la source
- Cote : StAZH B III 6, fol. 66r-v
- Date : ca. 1516 – 1518 Tradition : Eintrag
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 24.0 × 32.0
- Langue : allemand
Commentaires
Die vorliegende Aufzeichnung basiert auf einem Eid aus der Mitte des 15. Jahrhunderts (StAZH B II 4, Teil II, fol. 20v; Edition: Zürcher Stadtbücher, Bd. 3/2, S. 192-193, Nr. 97). Der neue Eid wurde für das 1516-1518 entstandene Satzungsbuch der Stadt ZürichLieu : verschriftlicht. Gegenüber der älteren Fassung erwähnt er zusätzlich zum Salzzoll und dem KlotenerLieu : Zoll auch denjenigen an der SchnelliLieu : . Die Version des Eides des Jahres 1604 hingegen enthält nur noch den Verweis auf den Salzzoll (StAZH B III 5, fol. 192r). Die Einrichtung eines städtischen Kaufhauses wurde im Jahr 1412 beschlossen. Baulich umfasste das KaufhausLieu : eine ganze Gebäudegruppe rund um den HottingerturmLieu : gegenüber der WasserkircheLieu : , wobei auch das SalzhausLieu : zu diesem Komplex gehörte.
Zum KaufhausLieu : vgl. KdS ZH NA I, S. 265-266; Hüssy 1946, S. 80-87; für eine exemplarische Kaufhausordnung vgl. StAZH A 58.1, Nr. 15.
Texte édité
Eydt, den ein kouffhußschriber unnd zoller an der SchnelliLieu : sol schweren
Annotations
- Ajout dans la marge de droite d’une main plus récente : den saltz zoll.↩
- Souligné d’une main plus récente .↩
- Suppression d’une main plus récente.↩
- Suppression : oder.↩
- Suppression : t.↩
- Der Zoll zur SchnelliLieu : befand sich am Limmatufer beim Haus zum RüdenLieu : . Zur Bezeichnung vgl. Bluntschli 1742, S. 406.↩
- Zu den erwähnten Zöllen vgl. Hüssy 1946, S. 68-80; 105-109; Schnyder 1938, S. 154-157; 183-185 sowie die Ordnung betreffend Ausdehnung der Zollfreiheit in der Grafschaft KyburgLieu : auf WinterthurLieu : und HettlingenLieu : (SSRQ ZH NF I/2/1 121-1).↩
- Zum städtischen Salzkauf vgl. Hüssy 1946, S. 42-46.↩
Résumé