SSRQ ZH NF I/1/3 122-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich.
Band 3: Stadt und Territorialstaat Zürich II (1460 bis Reformation), par Michael Schaffner
Citation : SSRQ ZH NF I/1/3 122-1
Licence : CC BY-NC-SA
Aufnahme von Katharina von Zimmern in den Schutz der Stadt Zürich und Zusprechung einer Rente
1524 décembre 8.
Description de la source
- Cote : StArZH I.A.502.
- Date : 1524 décembre 8 Tradition : Original
- Support d’écriture : Pergament
- Dimensions l × h (cm) : 45.5 × 25.0 (Plica : 5.5 cm)
- 1 sceau :
- Stadt ZürichPersonne : , cire, rond, attaché à une lanière en parchemin, absent
- Langue : allemand
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Edition
- Wyss 1851-1858, Beilagen, S. 469-470, Nr. 498
Commentaires
Die vorliegende Urkunde wurde an demselben Tag ausgestellt wie die von Äbtissin Katharina von ZimmernPersonne : besiegelte Übertragung der Rechte und Besitzungen des FraumünstersOrganisation : an Bürgermeister und RatOrganisation : (SSRQ ZH NF I/1/3 121-1). Bereits am 5. Dezember 1524 hatte der RatOrganisation : die Anfertigung der Urkunden in Auftrag gegeben (StAZH B VI 249, fol. 144r-v). Katharina von ZimmernPersonne : stammte aus süddeutschemLieu : Hochadel und übte seit 1496 das Amt der Äbtissin aus. Während ihrer Amtszeit realisierte sie im Bereich der Abteigebäude aufwändige Bauarbeiten, wozu besonders prominent der Neubau des sogenannten Äbtissinnenhofs gehört (Niederhäuser 2012, S. 132; KdS ZH NA II.I, S. 101-107; Abegg/Barraud Wiener 2000).
Nach dem Verzicht auf ihr Amt heiratete Katharina von ZimmernPersonne : den in württembergischenLieu : Diensten stehenden Adligen Eberhard von ReischachPersonne : , der in ZürichLieu : zwischenzeitlich wegen unerlaubter Soldwerbung zum Tod verurteilt worden war. Mit ihm lebte sie zunächst in SchaffhausenLieu : und DiessenhofenLieu : und zuletzt wieder in ZürichLieu : . Nachdem ihr Ehemann 1531 in der Schlacht von KappelLieu : gefallen war, blieb sie bis zu ihrem Tod als Witwe in ZürichLieu : und bezog die ihr vom RatOrganisation : zugesprochene Rente.
Über wie viele Schwestern das FraumünsterklosterOrganisation : neben der Äbtissin zuletzt noch verfügte, ist nicht überliefert; im Jahr 1522 sind noch vier Klosterfrauen belegt (Knecht 2016, S. 63). Bereits am 17. Juni 1523 stellte der RatOrganisation : die Schwestern des Klosters OetenbachLieu : , das über den mitgliederstärksten Frauenkonvent der Stadt verfügte, vor die Wahl, entweder das Kloster unter Rückerstattung ihres eingebrachten Gutes zu verlassen oder vor Ort zu verbleiben. Am 1. Februar 1525 wurde die Ordensregel aufgehoben, den Schwestern war das Zusammenleben jedoch weiterhin erlaubt (zur Aufhebung des Klosters OetenbachLieu : vgl. Egli, Actensammlung, Nr. 366; 630; Knecht 2016, S. 23-25; zur Nutzung als Blatternhaus vgl. die Almosenordnung der Stadt ZürichLieu : , SSRQ ZH NF I/1/3 125-1).
Zu Katharina von ZimmernsPersonne : Biographie nach Aufgabe der Äbtissinnenwürde vgl. Christ-von Wedel 2019; Niederhäuser 2012, S. 136-138; Günter 2000; zur Situation ehemaliger ZürcherLieu : Nonnen nach den Klosteraufhebungen Knecht 2018; Knecht 2016; zum Umgang verschiedener Äbtissinnen mit der Reformation vgl. Gysel 2018, S. 163-164.
Texte édité
Annotations
- Diese Angabe bezieht sich auf die von Hans Heinrich WaserPersonne : (1663-1735) angelegten Urkundenabschriften (StArZH III.B.5., S. 408-410, Nr. 694).↩
Résumé