SSRQ ZH NF I/1/11 56-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, par Sandra Reisinger
Citation : SSRQ ZH NF I/1/11 56-1
Licence : CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Verhalten der Freikompanien des Landpiquets
1743 septembre 28.
Description de la source
- Cote : StAZH III AAb 1.11, Nr. 19
- Date : 1743 septembre 28 Tradition : Einblattdruck
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 45.0 × 35.0
- Langue : allemand
-
Nachweis
- Schott-Volm, Repertorium, S. 994, Nr. 1608
Texte édité
Wir Burgermeister und Rath der
Stadt ZuͤrichLieu : Organisation : / Urkunden offentlich hiemit; Demmenach die dermahlige sehr bedenkliche Zeit-Umstaͤnde / und
naͤchst an denen EydgnoͤßischenLieu : Graͤntzen sich zeigende Kriegliche Unruhen, eine gantze Lobliche EydgnoßschafftLieu : veranlasset / Ihrer Seiths auf guter Hut zuseyn; Deß
auch Wir gleicher Ursachen wegen bewogen worden / Unsere Sorgfalt vor das liebe Vater-
Land durch Bestellung aller so genannten Hoch-Wachten in unseren Gerichten und Gebiethen /
nach dem Exempel anderer Loblicher Orthen / an den Tag zu legen. Und gelanget danahen
an die sammtliche Mannschafft der auf dem Land-Piquet liegender Frey-Compagnien des
Herrn ...Lacune dans le texte source (2 mots)a in dem ...Lacune dans le texte source (1 mot)b1 Quartier Unser ernstliche
Befehl / daß selbige / und sonst niemand anderer / wann von Hochwacht zu Hochwacht durch die
gantze EydgnoßschafftLieu : die Feuer-Zeichen gegeben werden / und die gewohnliche dreyQuantité : 3 Loos-
Schuͤsse geschehen / alsobald und ohne Verzug mit Under- und Uber-Gewehr / und aller fehrners noͤthiger Beduͤrfftnuß versehen / und zum Abmarsch voͤllig parat / auf dem von dem HrnHerrn
Quartier-Hauptmann Ihnen bestimmten Sammel-Platz sich einfinden / und daselbst fehrneren
Befehl erwarten; Die Mannschafft aber von des HrnHerrn Haubtmann ...Lacune dans le texte source (2 mots)c
und des HrnHerrn Haubtmann ...Lacune dans le texte source (2 mots)d gleichfahls auf dem Land-Piquet stehender Compagnien / solcher fahls dann von selbigen Augenblick an sich parat halten solle / daß auch
sie wann es die Noth erheuschen thaͤte / Ihre Pflicht und Schuldigkeit erstatten koͤnnind. Nach
solchen wird sich maͤnniglich zuverhalten / und vor Verantwortung und Straff sich zu vergaumen wohl muͤssen.
Geben Samstags den 28. Tag Herbst-Monaths, als man nach der Heilwerthen Geburth Christi
gezehlet, Eintausend, Siebenhundert, Vierzig und Drey JahreDate : 28.09.1743.
Canzley der Stadt ZuͤrichLieu : Organisation : .
[fol. v]Saut de page
Annotations
- Lacune dans le texte source (2 mots).↩
- Lacune dans le texte source (1 mot).↩
- Lacune dans le texte source (2 mots).↩
- Lacune dans le texte source (2 mots).↩
- Die Leerstellen wurden eingefügt, um das Mandat personalisiert an die entsprechenden Freikompanien und Hauptleute senden zu können. Sie sind in anderen Exemplaren des Mandats handschriftlich mit Namen befüllt: StAZH III AAb 2.2, Nr. 47 und Nr. 48.↩
Résumé