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SSRQ ZH NF I/1/11 36-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11: Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, par Sandra Reisinger

Citation : SSRQ ZH NF I/1/11 36-1

Licence : CC BY-NC-SA

Zugordnung und Wachtordnung der Stadt Zürich

1706.

Die Zürcher Obrigkeit erlässt eine Zug- und Wachtordnung für die Landmiliz mit sechs Abschnitten. Zuerst wird die Grösse und Besetzung einer Kompanie sowie die Art und Tragweise der Waffen erläutert. Im anschliessenden ersten Abschnitt zu der Zugordnung werden in neun Artikeln Anweisungen zur Aufstellung und zum Marsch der Soldaten, die in Gliedern und Brüchen organisiert sind, gegeben (I). Es folgen Angaben zur Form der Schlachtordnung von einer Kompanie oder einem Bataillon bei Paraden und Märschen (II). Des Weiteren werden 16 Artikel zur Wachtordnung in der Besatzung und im Feld aufgeführt. Es folgen Anweisungen zu Besammlung, Aufstellung, Ablösung der Wachen, Ehrerbietung für Offiziere sowie zum Verhalten der Wachen bei den sich öffnenden und schliessenden Stadttoren, Gittern und Fallbrücken (III). Danach werden zwei Artikel zur ordnungsgemässen Anwendung und Übermittlung des Kennworts (Losung) beschrieben (IV). Der fünfte Teil regelt den Ablauf der Visitationsrunden des Wachtpersonals (V). Schliesslich werden Anweisungen zum Salutieren zwischen den Offizieren sowie zwischen den Wachtmeistern und Unteroffizieren formuliert (VI).

Texte édité

Ordnung Wie man Zug und Wacht / auch andere Militarische Uebungen verrichten solle

Ein jede Compagnie von 200Quantité : 200. Mann / soll haben einenQuantité : 1 Haubtmann / 2Quantité : 2. Leutenants / 1Quantité : 1. Fendrich / 4Quantité : 4. Wachtmeister / 1Quantité : 1. Furrier / 1Quantité : 1. Vorfendrich / 1Quantité : 1. Musterschreiber / 1Quantité : 1. Feldschaͤrer / 1Quantité : 1. Capitain d’Armes / 6Quantité : 6. Corporalen / 6Quantité : 6. Gefreyte / 4Quantité : 4. Trommenschlaher und 2Quantité : 2. Pfeiffer.

Der Haubtmann / Leutenant und Fendrich sollen tragen eine halbeQuantité : 0.5 Pique / die 4Quantité : 4. Wachtmeister tragen die Kurtzgewehr auf dem linken Arm / den Spitz obsich sehende: die uͤbrigen Unter-Officiers sollen auch gleiche Kurtzgewehr haben wie die Wachtmeister / selbige aber auf linker Achsel tragen / den Spitz hinder sich haltende: die 6Quantité : 6. Corporalen und 6Quantité : 6. Gefreyte sollen Fuͤsils und Bajonetts tragen.

[ I ] Zug-Ordnung

Erstlich sollen alle Mußquetierer und Spießknecht zu vierenQuantité : 4 hoch / im Glid wol geschlossen / und ein Glid von dem anderen drey SchrittMesure de superficie : 3 pas weit marschieren.

[p. 18]Saut de page

2. Sollen Spieß und Hallbarten allezeit in Mitte der Zug-Ordnung / und die Hallbarten in Mitte der Spiessen zustehen kommen.

3. Die ganze Compagnie solle zu sechsQuantité : 6 Glideren in Bruͤch abgetheilt werden.

4. Sollen die Spilleuth in dem ersten Bruch / wie auch hinder dem Fahnen und in dem letsten Bruch / zwischen dem dritten und vierten Glid / die Pfeiffer aber allezeit auf rechter Hand marschieren.

5. Der Haubtmann marschiert voran / den Furrier vor sich und einen Wachtmeister hinder sich habende / der Fendrich mit dem Fahnen in der Mitte der Spiessen oder Hallbarten / der Nachfendrich hinder ihme / beyde Leutenant aber samt einem Wachtmeister beschliessen die Zug-Ordnung / und werden alle Bruͤch durch Unter-Officiers und Corporalen gefuͤhrt.

6. Wann die Compagnie eingefuͤhrt / solle selbige zu sechsenQuantité : 6 hoch mit drey SchrittMesure de superficie : 3 pas weit vor einem Glid zum anderen gestellt werden / und im Einmarschieren ihre geschlossene Glider nach und nach also oͤffnen / daß der Mann ein Platz von einem und einem halben SchrittMesure de superficie : 1.5 pas oder vier SchuhMesure de longueur : 4 chaussures einnemme / und also von Anfang die [p. 19]Saut de page Schlacht-Ordnung ohne andere Bewegung voͤllig formiert werde.

7. Wann die Compagnie abmarschiert / sollen sich die Glider im Marschieren wiederum rechts und links schliessen / und im uͤbrigen obgedeutete Zug-Ordnung halten.

8. Wann dreyQuantité : 3 oder mehr Compagnien / Battaillons-weis mit einanderen marschieren / solle gleichwie bey der Compagnie der halbe TheilQuantité : 0.5 der Mußquetierer vor / der ander halbe TheilQuantité : 0.5 nach / und die Spieß mit den dreyQuantité : 3 oder mehr Fahnen in der Mitte; der erste und andere Haubtmann vorher / die Unter-Leutenants vor den Spiessen / die Ober-Leutenants nach den Spiessen / und der juͤngste Haubtmann oder so mehrere weren / zuletst marschieren.

9. Wann ein Regiment nur ein Schlachthauffen hat / so marschiert der Oberst mit dem Spieß voran / der Oberst-Leutenant hinden nach; hat es aber zweyQuantité : 2 Schlachthaͤuffen / so præsentiert sich der Oberst vor dem ersten / und der Oberst-Leutenant vor dem anderen / und wird im uͤbrigen gleiche Ordnung gehalten.

[p. 20]Saut de page

[ II ] Form der Schlachtordnungen

1. Wann eine Compagnie sich in Schlachtordnung stellt / Parade zumachen / nimt der Haubtmann seinen Platz auf rechter Hand / fuͤnf SchrittMesure de superficie : 5 pas vor dem ersten Glid; die Leutenants auf linker Hand / drey SchrittMesure de superficie : 3 pas ; der Fendrich in der Mitte auch drey SchrittMesure de superficie : 3 pas vorgedachtem erstem Glid / in einer Linien; und hinder diesen Officieren / die Wachtmeister / Unter-Officiers / und alle Bruchfuͤhrer in gleichen Linien / ein jeder vor seinem Bruch / die Trommenschlaher und Pfeiffer aber hinder denselben / auch noch vor dem ersten Glid der Mußquetierer und Piquenierer in gleicher Linien.

2. Wann ein Bataillon oder Schlachthauffen von dreyQuantité : 3 Compagnien formiert wird / solle die aͤlteste Compagnie den rechten Fluͤgel / die andere den linken / und die juͤngste das Mittel machen; die Spieß alle in die Mitte / die Grenadiers aber (wann deren verhanden) auf beyde Seiten gebracht werden. Mit dieser Schlachtordnung hat es ein gleiche Beschaffenheit der Officieren halben / wie bey der Compagnie verdeutet / namlich da die von gleichem Alter und Staffel der erste rechts / der ander links / und der dritte in der Mitte / sich in gleiche Linien stellen.

[p. 21]Saut de page

3. So ein Battaillon in dreyQuantité : 3 Compagnien bestehet / und es zum Marschieren und Scharmuͤtzieren komt / solle der Commendant in der Mitte von den Spiessen / der erste Haubtmann auf dem rechten Fluͤgel / der andere auf dem linken Fluͤgel / der dritte aber hinden in der Mitte der Spiessen sich stellen / die Faͤhnen und Spilleuth zwischen dem dritten und vierten Glid der Spiessen / 2Quantité : 2. Leutenants hinden / einer hinder dem rechten / der ander hinder dem linken Fluͤgel / die anderen Leutenants aber in der Fronte / die Unter-Officiers hinden und vornen / sonderlich aber / bey einem jeden Glid / auf rechter und linker Seiten vertheilt werden.

Xylographie

[p. 22]Saut de page

[ III ] Wacht-Ordnung In Besatzung und im Feld

1. In Besatzung sollen die auf die Wacht commendierte / nach Schlagung der Samlung / sich bey ihres Haubtmanns Quartier / oder bey dem Officier so an dessen statt commendiert / einfinden / und nach Besichtigung des Gewehrs / auch Kraut und Loths / von dort / mit ihren Officieren auf den Wachtplatz marschieren / da allezeit auf einenQuantité : 1 Haubtmann / zweyQuantité : 2 Spill / Leutenant und Fendrich aber nur einsQuantité : 1 gerechnet wird.

2. Auf dem Wachtplatz marschiert ein jeder Officier nach seinem Alter und Wuͤrde ein / allwo alle Officier die Posten / vermittlest Zedlen auß des Majoren Hut ziehen / sich zu ihrem gezognen Posten stellend / und alsdann nach ihren Wachten marschieren.

3. Wann der aufziehende Officier sich dem Wachthauß naͤheret / solle der abziehende in einQuantité : 1 [p. 23]Saut de page oder mehr Glider / (je nach dem die Wacht stark /) die Mannschafft stellen / das Gewehr præsentieren / und die Trommel ruͤhren lassen / und so der neue Officier auf achtMesure de superficie : 8 pas oder zehen SchrittMesure de superficie : 10 pas sich naͤheret / seine Leuth machen grad uͤber von dem Wachthauß so weit hinweg marschieren / bis die neue Wacht Platz hat / hineinzurucken / da sie wiederum rechts umkehrend / und das Gewehr præsentierend: die neue Wacht aber / wenn sie das Ort der alten erreicht / fangt an zudefilieren / und der abgezognen Platz mit Præsentierung des Gewehrs einnemmen / alsdann werden die Schiltwachten abgeloͤßt / und ein jedlicher Officier uͤbergibt und zeiget an / wie viel Schiltwachten bey TagPériode : le jour und NachtPériode : la nuit / und was weiters zuthun und zubestellen seye; die alte Wacht aber wird Glideren-weis / mit verkehrtem Gewehr voͤllig abgefuͤhrt / und hinder den innersten Posten / oder gar auf dem paraden Platz / je nach Gewohnheit / abgedanket / welches alles bey verschlossenem Schlagbaum beschehen solle.

4. Der oberste Officier der Wacht solle so wol bey Aufziehung / als Paraden in Guarnison / seinen Posten zunaͤchst gegen dem Thor oder Schlagbaum / und im Feld gegen dem Feind nemmen / und die Mannschafft allezeit auf Seiten des Wachthauses stellen.

[p. 24]Saut de page

5. Alle Ober-Officier so auf die Wacht ziehen / sollen ein Brustblatt tragen / so wol in Guarnisonen als im Feld.

6. Im Feld begebend sich / die auf die Wacht commendierte / nach der Samlung vor das Battaillon / und stellt sich die neue Wacht / auf rechter Seiten der abziehenden; im uͤbrigen aber halt es sich gleich in der Besatzung.

7. Im Feld hat ein jede Schlachtordnung sein Fahnen-Wacht / durch einen Fendrich commendiert / in Doͤrfferen sollen selbige im Haubtquartier verwahrt werden.

8. Nachdem die alte Wacht abgezogen / solle der Officier die Soldaten visitieren lassen / ob sie mit Kraut und Loth wol versehen / und die Gewehr scharff geladen habind.

9. Die Schiltwachten / sollen alle einDurée répétée : 1 heure oder zwey StundDurée répétée : 2 heures / mit brennendem Lunden / das Gewehr [p. 25]Saut de page und præsentierend / durch die Corporalen oder Gefreyten abgeloͤst werden.

10. AbendsPériode : le soir wird der Zapfenstreich / MorgensPériode : le matin aber / bey anbrechendem Tag / die Tagwacht auf allen Posten geschlagen.

11. Wann die ausseren Gaͤtter auf- oder zugehen / die Brugken aufgezogen / oder hinunder gelassen / die Pforten beschlossen oder geoͤffnet werden / so soll die Wacht mit brennendem Lunden auf beyden Seiten in Gewehr stehen / auch MorgensPériode : le matin bey dem Aufthun / und AbendsPériode : le soir bey dem Zuschliessen das Gebett verrichtet werden.

12. Wann die Pforten MorgensPériode : le matin geoͤffnet wird / solle der Major oder Capitain so commendiert / allezeit die Fahlbrugken hinder ihm aufziehen / und die Gaͤtter beschliessen / auch in dem Ravelin nicht oͤffnen lassen / bis ein Wachtmeister oder Unter-Officier / mit sechsQuantité : 6 Soldaten / die Straassen und verdaͤchtige Ort visitiert / ob nichts feindliches verhanden: Nach dero Zuruckkonfft dann / er die Gaͤtter und Schlagbaͤum zuoͤffnen / auch die Fahlbrugken hinabzulassen befilcht / die Wacht aber so [p. 26]Saut de page lang im Gewehr stehen laßt / bis daß das Volk / so sich auß- und inwendig versamlet hat / verloffen ist.

13. So wol in den Plaͤtzen als in dem Feld werden den hohen Commandierenden Officieren / Wachten und Schiltwachten aufgestellt.

14. Den vorbey passierenden hohen Officieren / werden so wol in dem Feld als Plaͤtzen die Parades nach Gebuͤhr gemacht.

15. Es soll keiner von seiner Wacht oder Schiltwacht weichen / bis er abgeloͤst ist / auch keiner von der Wacht gehen / ohne Erlaubnuß / und doch mit gewisser Zahl und Abtheilung / damit die Wacht nicht geschwaͤcht werde / und so es geschehe / und Schaden entstuhnde / muͤßte ers mit dem Halß bezahlen.

16. Die Patrouille oder Scharwacht solle von der Haubtwacht genommen / alle Gassen durchmarschieren / und verhuͤten daß keine Zusamenrottierung / Geschrey / oder andere Unordnung in dem Platz vor gehe.1

[p. 27]Saut de page

[ IV ] Von dem Wort oder Losung

1. In der Besatzung empfahet der Major das Wort und Ordre von dem Commendanten / gehet zu AbendPériode : le soir auf den Wachtplatz / allwo sich ein Wachtmeister von jeder Compagnie / auch von allen Posten Unter-Officiers einfinden / alsdann machen die Wachtmeister und Unter-Officier / nach ihrer Haubtleuthen Alter und Wuͤrde / einen Ring / da der erste auf des Majors rechte / der letste aber auf die linke Hand / mit entbloͤstem Haubt zustehen komt / der Major gibt dem ersten das Wort oder Losung in das Ohr / und nachdem es einer dem anderen gegeben / empfangt er es endlich wiederum von dem letsten / welches hernach samt der Ordre von einem jeden Wachtmeister / seinen Ober-Officieren / und auf der Wacht befindenden Unter-Officieren / mit obbedeuter Hoͤflichkeit uͤberbracht werden solle.

2. Im Feld aber gehet alle AbendPériode : le soir der Major / der Unter-Major / oder Adjoutant von einem jede Regiment / oder Battaillon / und holt das Wort und Ordre von dem commendierenden hohen Officier ab / bringt es seinem Obersten / [p. 28]Saut de page Oberst-Leutenant / oder Commendanten / und fragt ob etwas fuͤr das Regiment oder Battaillon zubefehlen seye? Laßt hernach durch dreyQuantité : 3 Trommenschlag vor der Fronte den Ruff oder Apell schlagen / alsdann komt von jeder Compagnie einQuantité : 1 Wachtmeister / allwo gleich in der Besatzung das Wort und Ordre außgetheilt wird.

[ V ] Ronden

1. So die gemeinen Ronden gehen / und die Schiltwacht sie anruͤfft: «Wer da?» Sagt sie: «Gut Freund». Spricht die Schiltwacht: «Was fuͤr gut Freund?» Ist die Antwort: «Ronde». Darauf sagt sie: «Was fuͤr Ronden?» Darauf die Antwort / Haubtmann / Leutenant / Fendrich / oder Corporal-Ronden. Wird darauf bestellt / der Corporal berufft / welcher von ihro in Begleit zweyerQuantité : 2 Soldaten / mit Præsentierung des Gewehrs / gegen dem Herzen / auf dem Spitz den Daumen haltende / das Wort abforderen solle.

2. So ein passierende Ronden angeruffen wird / von einer Schiltwacht die bey keinem Wachthauß stehet / spricht sie / «gut Freund»: weiter «was fuͤr gut [p. 29]Saut de page Freund? von was Volk oder Compagnie?» So solle sie auf das wenigst den Nammen von sich geben / eh sie passieren kan / sonderlich in einem Laͤger oder Vestung / alsdann spricht die Schiltwacht mit Præsentierung des Gewehrs: «Rond marschiert vorbey.»

3. So die Haubt-Rond gehet / und bestellt wird / so ist man schuldig ihro das Wort zugeben / um zuerkundigen ob dasselbig recht gegeben / und gefasset / mit Vermahnung / Rond geht herbey / das Geleit aber bleibe zuruck / und solle man der Haubt-Rond das Wort in das Ohr geben / ohne Gehoͤr des Geleits: Die Haubt-Ronde solle auch der Wacht eine bekante Person seyn / weil das Wort ihro vertrauet und gegeben wird.

4. So ein Haubt-Ronde zu einer Wacht komt / sollen ihro Officiers und Soldaten / das Gewehr so lang præsentieren / bis daß sie wiederum abmarschiert.

5. So einer fuͤr Haubt-Rond sich außgibt / das Wort zuempfahen / der es nicht ist / hat das Leben verwuͤrkt / und so er entleibt wird / ist er gebuͤßt / dem aber verschohnet wird / soll vor dem Stand-Recht verklagt werden.

[p. 30]Saut de page

6. So einer die Ronde / oder herpassierende Person / dreymahl heißt stillstehen / und sie es nicht thut / und daruͤber entleibt wurde / so ist sie bezahlt / und der Thaͤter wol entschuldiget.

7. So einer die Schiltwacht hindergehet / und komt in die Haubtwacht / er seye Freund oder Feind / so hat die Schiltwacht das Leben verwuͤrkt / und der die Schiltwacht hinderzogen / und in die Wacht getrungen / mag man ihne nidermachen / so ist er auch bezahlt und gebuͤßt / er were Freund oder Feind / weilen er sie Wacht entunehret hat.

8. Es solle ein vorsichtiger Wachtmeister oder Corporal auf einer Wacht / einen Busch Zuͤndstrick / von zweyQuantité : 2 oder dreyQuantité : 3 zusamen gebunden / im Pulfer gerieben / bey dem Stundlunden in Bereitschafft haben / auf alle Vorfallenheiten Feur zumachen.

9. Wann zwoQuantité : 2 Ronden einanderen begegnen / so soll die so zuerst anruͤfft / von der Gegen-Ronden das Wort forderen / und empfahen / wie obstaht.

[p. 31]Saut de page

Zu Verhuͤtung dieser Begegnuß / so viel Streit under den Officieren verursachet / koͤnten die Ober-Officier / aussert der Haubt-Ronde / so freyen Gang hat / und dero das Wort gegeben werden soll / nur auf die rechte Hand zugehen befelcht werden.

[ VI ] Vom Salutieren

Es soll eine Gleichheit under den Ober-Officieren observiert werden / wer / wie vielmahl des Tags / und auf was Weis / so wol in Parade als im Marsch / zusalutieren / und der Fahnen zuschwingen seye: Den Wachtmeisteren und Unter-Officieren aber / solle nicht mit dem Gewehr zusalutieren / sonder nur den Hut abzuziehen erlaubt seyn.

ENDE.

Annotations

    1. Zur Stadtwache im 16. Jahrhundert vgl. die Wachtordnung der Stadt ZürichLieu : (SSRQ ZH NF I/1/3 146-1).